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29.06.2016

Antrag: Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen verhindern

Mit ihrem Gesetzesentwurf zur Novellierung von Leiharbeit und Werkverträgen gelingt der Bundesarbeitsministerin viel – aber sicher keine echte Reform. Der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen wird mit diesem Gesetz nicht bekämpft, sondern vielmehr legitimiert. Nahles wollte einmal ursprünglich das Gegenteil. Ich fordere hingegen eine echte Reform. Daher werde ich nach der Sommerpause parallel zum Gesetzesentwurf diesen Antrag in den Bundestag einbringen.

Keine Frage, unsere Wirtschaft muss flexibel agieren können, um Auftragsspitzen zu bewältigen oder personelle Engpässe zu überbrücken. In diesem Fall greifen diese Betriebe auf Leiharbeit zurück. Soweit, so gut. Tatsächlich aber profitieren die Betriebe von der Leiharbeit doppelt – sie haben Flexibilität und sparen Lohnkosten. In der Folge werden so Stammbeschäftigte ersetzt. Dieser Missbrauch muss endlich gestoppt werden.

Nicht viel anders sieht es bei den Werkverträgen aus. Viele Betriebe nutzen mittlerweile Werkverträge als Ersatz für Leiharbeit und das ist höchst alarmierend. Werkvertrags-Beschäftigte erledigen dann die gleichen Tätigkeiten auf dem gleichen Betriebsgelände wie das Stammpersonal, nur für weniger Lohn. So entstehen „englische Verhältnisse“, denn es gelten entweder keine oder unterschiedliche Tarifverträge. Solche Werkverträge sind häufig nichts anderes als illegale Leiharbeit. Wird der Missbrauch aufgedeckt, müssen Unternehmen diese Werkvertragsbeschäftigten fest anstellen und rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge und Löhne nachzahlen. Doch bisher existiert hier ein Rettungsschirm. Werkvertragsunternehmen mit einer Lizenz zur Leiharbeit wandeln ihre Beschäftigten schnell in reguläre Leiharbeitskräfte um, und die Sache ist geritzt. Das ist aus meiner Sicht ein Skandal.

Deshalb wollen wir eine wirksame Reform. Bei der Leiharbeit gilt für uns: Flexibilität muss ihren Preis haben. Sie muss sich für die Unternehmen, aber auch für die Leiharbeitskräfte auszahlen. Deswegen fordern wir in unserem Antrag Equal Pay ab dem ersten Tag und eine Flexibilitätsprämie in Höhe von 10 Prozent des Bruttolohns. Für Werkverträge fordern wir eindeutige Kriterien, um Werkverträge von Leiharbeit klar abzugrenzen. Und vor allem muss mit dem Rettungsschirm endlich Schluss sein. Außerdem sollen Betriebsräte beim Einsatz von Fremdpersonal starke Mitbestimmungsrechte und Gewerkschaften ein Verbandsklagerecht bekommen. Notwendig ist endlich eine faire Balance zwischen dem Flexibilitätsinteressen der Wirtschaft und dem Sicherheitsbedürfnis der Beschäftigten – egal, ob sie Leiharbeitskräfte oder Beschäftigte eines Werkvertragsunternehmens sind oder in den Stammbelegschaften arbeiten.

Antrag: Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen verhindern