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01.07.2017

Antrag: Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz

Wenn Beschäftigte am Arbeitsplatz gemobbt werden – wenn sie also gezielt und systematisch mit Intrigen, Schikanen, Beleidigungen und Benachteiligungen konfrontiert werden, dann hat das weitreichende soziale Folgen und Gesundheitsrisiken für die Mobbing-Betroffenen. Und doch ist Mobbing ein bislang vernachlässigtes Problem in der Arbeitswelt. Vor Gericht haben Betroffene heute kaum Chancen Recht zu bekommen. Deshalb fordere ich ein Gesetz, das die Beschäftigten besser vor Mobbing schützt. Der Antrag wurde aber in der letzten Sitzungswoche abgelehnt.

In vielen Gesprächen, Expertenrunden und Diskussionen habe ich mich in den letzten drei Jahren intensiv mit dem Thema Mobbing beschäftigt. Dabei wurde klar: Es muss dringend etwas getan werden. Spätestens seit dem Mobbing-Report aus dem Jahr 2002 ist bekannt, dass rund eine Millionen Menschen in Deutschland mit Mobbing eigene Erfahrungen machen mussten. Dennoch wird das Thema politisch weitgehend ignoriert.

Mobbing am Arbeitsplatz zielt auf die Psyche der Menschen. Die Betroffenen leiden unter den gezielten Angriffen auf ihre Persönlichkeit. Ihr Leben bekommt Risse. Sie verlieren häufig ihren Job. Es folgen oft Krankheit, Reha und im schlimmsten Fall bleibt am Schluss nur noch die Erwerbsminderungsrente. Aber Mobbing ist mit der bisherigen Rechtslage kaum zu greifen. Daher erfahren viele Betroffene vor Gericht kein Recht.

Mobbing gib es in allen Branchen und kann alle treffen, unabhängig vom Alter, der Tätigkeit oder der Beschäftigungsdauer. Folgenschwer für die betroffenen Beschäftigten ist insbesondere das so genannte „strategische Mobbing“, mit dem Arbeitgeber gezielt Beschäftigte loswerden wollen. Das strategische Mobbing soll dazu führen, dass die Betroffenen entweder „freiwillig“ kündigen oder eine Kündigung aufgrund der durch Mobbing bedingten abnehmenden Leistungsfähigkeit als berechtigt erscheint. Diese Art des Personalabbaus hat für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Vorteil, dass keinerlei Kündigungskosten entstehen. Gleichzeitig haben sie dabei keinerlei Risiko, denn es gibt bisher keine konsistente Gesetzgebung, die Mobbing wirklich sanktioniert.

Wir fordern ein Gesetz, das betroffene Beschäftigte wirkungsvoll vor Mobbing schützt und ihnen endlich reale Möglichkeiten eröffnet, vor Gericht Recht zu bekommen. Ausgangspunkt ist dabei die Schutz- und Fürsorgepflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die sich aus dem Beschäftigungsverhältnis ergibt. Diese Pflicht gilt unmittelbar, sofern sie direkt an Mobbing beteiligt sind oder mittelbar, sofern sie bei Mobbing unter Kolleginnen und Kollegen nicht schützend eingreifen. Dabei geht es für einige Betroffene darum, den Arbeitsplatz zu behalten. Für die meisten der Mobbing-Betroffenen geht es um Entschädigungen und Abfindungen, aber vor allem auch darum, dass die erfahrene psychische Gewalt klar benannt und somit anerkannt wird. Notwendig sind deshalb Konkretisierungen im Arbeitsschutzgesetz und vor allem ein Gesetz zum Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz, das die Rechtsgrundlagen zum Schutz vor Mobbing endlich gesetzlich definiert.

Die Bundesregierung verweist bei Mobbing immer auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Doch das schützt nur bestimmte Personen vor Diskriminierung. Menschen dürfen danach nicht wegen ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer Hautfarbe, Ethnie, Religion oder Weltanschauung, wegen einer Behinderung oder ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Wird eine Beschäftigte jedoch von ihrer Kollegin oder ihrem Chef aus anderen Gründen systematisch gemobbt, so gilt dieser Fall nach dem AGG nicht als Diskriminierung. Wir brauchen deshalb ein Gesetz zum Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz, das Mobbing analog zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz als Persönlichkeitsverletzung definiert und den Betroffenen ausreichend Schutz garantiert. Unser Antrag im Bundestag ist mehr als überfällig, denn die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen sich bei Mobbing nicht aus der Verantwortung stehlen. Sie müssen verpflichtet werden, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, sobald sie von Mobbing in ihrem Betrieb erfahren. Passiert nichts, haben die Betroffenen die gleichen Rechte, wie diejenigen, für die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz greift. Auch Mobbing-Betroffene brauchen ein Leistungsverweigerungsrecht, Beweiserleichterungen und vor allem sollen sie den Schaden – materiell und immateriell – ersetzt bekommen. Es muss endlich klargestellt werden, dass sich die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen auch auf den Schutz vor Mobbing bezieht. Das stärkt die Betroffenen und wirkt gleichermaßen präventiv.

Antrag: Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz

Dokumentation: Fachgespräch Mobbing