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25.02.2016

Asylpaket II: Ich habe mit „Nein“ gestimmt

Die neuen Regelungen, die heute mit dem Asylpaket II durch CDU/CSU und SPD beschlossen wurden, sind extrem problematisch und nicht akzeptabel. Zudem wurde das Asylpaket II mit Fristverkürzung in nur fünf Tagen durch den Bundestag gepeitscht. Die Experten der Anhörung hatten gerade mal einen Tag Zeit für ihre Stellungnahmen. Auch das ist nicht akzeptabel. Deshalb habe ich mit „Nein“ gestimmt. Meine Gründe dafür sind in einer Persönlichen Erklärung nachlesbar.

Das Asylpaket II zielt auf Einschränkungen beim Familiennachzug, den Abbau von Rechtsgarantien und die Kürzung von Leistungen. Der Gesetzentwurf sieht erhebliche Verschärfungen des geltenden – und gerade erst geänderten – Rechts im Asylverfahren und im Aufenthaltsgesetz vor.

Das Gesetz wird weder den Antragsstau beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verkleinern noch die Asylverfahren beschleunigen. Dafür stellt es ausschließlich den Gedanken der Abschottung in den Mittelpunkt und lenkt damit von der eigentlichen Aufgabe ab, ein Integrationskonzept vorzulegen. Deshalb lehne ich das Asylpaket II ab.

Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte trifft Menschen und vor allem auch Kinder, die vor Krieg, Folter und Terror zu uns fliehen. In der Folge werden insbesondere für Frauen und Kinder die einzige legale und sichere Fluchtmöglichkeit eingeschränkt. Sie haben zukünftig nur noch die Wahl, im Kriegsgebiet zu bleiben oder sich auf die lebensgefährlichen Fluchtrouten über das Mittelmeer zu begeben. Damit sind weitere Tragödien vorprogrammiert. Abgesehen davon ist der Familiennachzug notwendig für eine funktionierende Integration von Geflüchteten. Familien über Jahre zu trennen, ist menschenverachtend. Der Schutz der Familie muss auch für Geflüchtete gelten.

Das Asylpaket II sieht außerdem die Schnellprüfung von Asylverfahren für Geflüchtete vor, die aus vermeintlich sicheren Herkunftsländern kommen. Doch eine solche Schnellprüfung lässt kaum eine unabhängige und umfassende Rechtsberatung und Begleitung zu. Damit sind faire Verfahren und die Gleichheit vor dem Gesetz nicht mehr gewährleistet. Damit stellt sich der Rechtsstaat selber in Frage.

Außerdem wird die Abschiebung kranker und traumatisierter Geflüchteter erleichtert. Depressionen und post-traumatische Belastungsstörungen sind schwere und lebensbedrohliche Erkrankungen. Die Geflüchteten sollen zukünftig aber abgeschoben werden ohne die Gewissheit, dass Behandlungsmöglichkeiten bestehen. Das widerspricht den Grund- und Menschenrechte. Gerade diese Menschen brauchen einen besonderen Schutz.

Es war auch eine Eigenbeteiligung für Integrationskurse geplant, die bei allen fällig wird – auch bei Kinder und unabhängig davon, ob die Geflüchteten überhaupt zu Integrationskursen zugelassen werden. Das war nicht praktikabel. Dafür enthält das Asylpaket II jetzt eine pauschale Leistungskürzung. Das ist verfassungswidrig, denn das Bundesverfassungsgericht hat grundsätzlich zum Asylbewerberleistungsgesetz geurteilt, dass das Existenzminimum für alle Menschen in Deutschland gleich ist und migrationspolitisch nicht relativierbar ist.

Völlig verzichtet wird im Asylpaket II auf einen Gewaltschutzkonzept für geflüchtete Frauen und Kinder. Dabei gibt es längst zahlreiche Berichte über sexuelle Übergriffe und Nötigung in den Unterkünften. Es wäre daher an der Zeit gewesen, endlich wirksame Maßnahmen für einen besseren Schutz von Flüchtlingskindern und geflüchteten Frauen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften gesetzlich zu verankern. Das wäre dringend nötig, denn Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Alle Kinder müssen die gleichen Rechte genießen – auch die Kinder der Geflüchteten.

Die geplanten Maßnahmen sind reine Symbolpolitik. Die Menschen werden weiterhin vor Krieg und Terror flüchten. Und das wird sich nur ändern, wenn die Fluchtursachen im Mittelpunkt stehen.

Ich lehne das Asylpaket II daher komplett ab.

 

Persönliche Erklärung als PDF