Ein gesetzlicher Mindestlohn ist per Definition der kleinste gesetzlich zulässige Lohn. Er muss also flächendeckend und für alle Beschäftigten gleichermaßen eingeführt werden. Alles andere ist Etikettenschwindel.
Es gibt weitere gute Argumente für solch einen Mindestlohn: Die Internationale Arbeitsorganisation ILO listet über 100 Staaten auf, die über einen gesetzlichen Mindestlohn verfügen. Mindestlöhne gehören also längst weltweit zu den etablierten Instrumenten, um den Arbeitsmarkt gerechter zu gestalten. Außerdem wertet der Europarat den fehlenden Mindestlohn in Deutschland als Verstoß gegen das „Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt“ wie es in der Europäischen Sozialcharta festgeschrieben ist. Wir sind also längst verpflichtet, allen Beschäftigten, die diesen Schutz brauchen, einen angemessenen Lebensstandard durch einen Mindestlohn zu ermöglichen. Allein dieses Argument müsste doch eigentlich überzeugen.
Tarifautonomie und gesetzlicher Mindestlohn sind auch kein Widerspruch. Im Gegenteil: diverse Studien und auch die ILO belegen, Tarifautonomie und gesetzlicher Mindestlohn gehören zusammen und ergänzen sich. Neben den Verhandlungen der Tarifparteien dient ein Mindestlohn vorrangig dem Zweck, Beschäftigte im Niedriglohnsektor zu schützen. Ein Mindestlohn stützt und stärkt also die Tarifautonomie.
Kurzum – es gibt viele gute Gründe für einen Mindestlohn.






