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19.09.2016

Bundesregierung muss entsandte Beschäftigte besser schützen

Die Bundesregierung hat formal alle Bedingungen der sogenannten Durchsetzungsrichtlinie erfüllt. Von Seiten der Europäischen Kommission dürfte es keine Beanstandung geben. Das ist dennoch zu wenig, denn vielen entsandten Beschäftigten aus anderen Staaten bleiben ein gerechter Lohn und gute Arbeitsbedingungen verwehrt.

Missbrauch ist aus der Fleischbranche, der Baubranche und vermehrt auch in der häuslichen Pflege bekannt. Deswegen muss die Bundesregierung mehr tun, um entsandte Beschäftigte beim Durchsetzen ihrer Rechte besser unterstützen.

Die Kleine Anfrage zeigt, dass die Bundesregierung nur wenig Kenntnis über das Ausmaß von Entsendungen hat. Sie weiß auch nicht in wie vielen Fällen Mindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen missachtet werden. Es ist an der Zeit, dass die Bundesregierung endlich für belastbare Zahlen sorgt.

Es ist zwar positiv, dass die Bundesregierung das Beratungsnetzwerk „Faire Mobilität“ jährlich mit 1,8 Mio. Euro unterstützt. Dort sind aber bundesweit gerade einmal17 Beraterinnen und Berater im Einsatz. Ihnen stehen hunderttausende entsandte Beschäftigte pro Jahr gegenüber. Diese Kapazitäten können nur als erschreckend gering bezeichnet werden.

Die Bundesregierung stellt zwar auf der Internetseite des Zolls Informationen für entsandte Beschäftigte bereit, aber nicht in osteuropäischen Sprachen. Aus diesen Ländern aber kommen gerade viele der entsandten Beschäftigten. Das macht kein Sinn und hilft wenig.

Die Bundesregierung behauptet einmal mehr, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit personell gut ausgestattet ist. Das entspricht in keiner Weise der Realität, denn die Personaldecke ist dünn und die Kontrollen sind aufgrund der vielfältigen Aufgaben zurückgegangen. Derzeit sind von 6.865 Planstellen nur 6.320 Stellen besetzt. Wenn die Personen berücksichtigt werden, die an andere Behörden ausgeliehen sind, fehlen sogar 708 Kontrolleure. Damit fehlt über 10 Prozent des Personals und die zur Kontrolle des Mindestlohns versprochenen 1.600 zusätzlichen Stellen sind auch noch nicht besetzt. Das ist nicht akzeptabel, denn effektive Kontrollen sind notwendig und dafür braucht es ausreichend Personal.

Die Antwort auf die Frage nach einem Verbandsklagerecht reicht nicht aus. Es stimmt natürlich, dass entsandte Beschäftigte die gleichen Rechte haben wie alle anderen auch und beispielsweise durch Gewerkschaften bei Klagen unterstützt werden können. Das ist aber zu wenig, denn es setzt immer voraus, dass die entsandten Beschäftigten den Mut aufbringen, den Klageweg zu beschreiten. Gerade in Branchen, in denen systematischer Missbrauch gängige Geschäftspraxis ist, kann nur ein Verbandsklagerecht tatsächlich Missbrauch aufdecken und verhindern.

Entsandte Beschäftigte brauchen besonderen Schutz und ihre Lage muss sich endlich wesentlich verbessern.

Kleine Anfrage: Entsendung