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17.12.2015

Das Klimaabkommen von Paris

Am 12.12.2015 wurden die Verhandlungen in Paris erfolgreich zu Ende geführt. Der neue Klimavertrag wird 2020 in Kraft treten. Das ist ein Erfolg, weil das Klimaabkommen, das die Begrenzung der Erderwärmung auf max. 2 Grad bis 2050 festschreibt, im Vergleich zu 1990 von allen Staaten unterzeichnet wurde. Die drohende Klimakatastrophe hat alle Staaten zusammenrücken lassen. Doch, ob sich wirklich etwas ändert, wird sich erst noch zeigen müssen, denn jetzt gilt es zu handeln.

Der Handlungsspielraum, der uns offen steht, um die drohende Klimakatastrophe aufzuhalten, wird immer kleiner. Gerade deswegen wurde das Ergebnis der Klimakonferenz in Paris mit Spannung erwartet. Umso wichtiger war es, dass sich erstmals alle Staaten dieser Erde darauf einigen konnten, die Begrenzung der Erderwärmung auf 2 Grad einzuhalten. Wichtig war auch, dass die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Berücksichtigung gefunden hat. Diese Forderung der kleinen Inselstaaten ist insofern relevant, da sie den Industriestaaten den Spiegel vorhält und zum schnellen Handeln mahnt. Wenn diese Ziele ernst genommen und wirklich eingehalten werden, dann hat dies weitreichende Konsequenzen und das ist ein klarer Auftrag an alle Staaten dieser Welt. Das Klimaabkommen bedeutet den faktischen Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas.

Dieser Klimavertrag hat aber auch einen Haken. Es besteht eine enorme Diskrepanz zwischen versprochenen Verpflichtungen und tatsächlichen Handlungen. Denn wie diese Begrenzung eingehalten werden soll, wurde nicht niedergeschrieben. Die Verpflichtungen sind freiwillige Verpflichtungen. Jetzt kommt es auf die einzelnen Staaten an, wie sie das Pariser Abkommen tatsächlich umsetzen. Die Bundesregierung muss deswegen, wie alle anderen Regierungen auch, erst noch beweisen, dass sie das Aufhalten der drohenden Klimakatastrophe wirklich ernst meint. Sie muss ihre angekündigten Klimaschutzmaßnahmen endlich umsetzen und kontinuierlich verbessern. Neben dem Atomsaustieg muss sie auch den Kohleausstieg voranzutreiben. Die Bundesregierung muss jetzt ein Klimaschutzgesetz vorlegen, das für alle Bereiche verbindliche Reduktionen regelt und den Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohleverbrennung in den kommenden Jahren einleitet. Vor allem ist das Pariser Abkommen auch ein Arbeitsauftrag an die Minister Dobrindt und Schmidt, endlich ihren Beitrag im Verkehrs- und Landwirtschaftsbereich zu leisten.

Geschieht dies nicht, ist nicht nur mit einem starken Temperaturanstieg in Deutschland zu rechnen, sondern weltweit mit verstärkten Wetterextremen, massiver Trockenheit, Wasserknappheit, Überschwemmungen, Wirbelstürmen. Leiden werden darunter vor allem die Ärmsten dieser Welt – also diejenigen, die sich Klimaanpassungsmaßnahmen nicht leisten können. Die Folgen wären untergehende Staaten, Hunger, Epidemien und damit unzählige Tote und die Zerstörung von Lebensräumen sein. Die Industriestaaten haben zwar schon in Kopenhagen versprochen deshalb ab 2020 jährlich 100 Milliarden US-Dollar bereit zu stellen. Schwellenländern sollen diesen Betrag jetzt noch aufstocken.

Geldmittel und Anpassungsmaßnahmen halten aber die Klimakatastrophe und ihre Folgen nicht auf. Es kommt vor allem darauf an, ob die Industrie- und Schwellenstaaten ihr Versprechen einhalten. Es kommt darauf an, ob Deutschland zeitnah aus der Kohlenutzung aussteigt. Denn Deutschland hat nicht nur eine Vorreiterrolle, sondern auch eine Verantwortung gegenüber ärmeren Ländern und nachfolgenden Generationen. Das Versprechen von Paris zeigt: Mit Reden muss Schluss sein – jetzt ist es Zeit zu handeln.