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06.03.2017

Das neue Entgelttransparenzgesetz schafft weder Transparenz noch Lohngerechtigkeit

Die Kritik der Sachverständigen war bei der heutigen öffentlichen Anhörung deutlich: Ein wirkungsvolles Gesetz ist dieser Entwurf aus dem Hause Schwesig nicht. Das geplante Gesetz will angeblich das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher und gleichwertiger Arbeit durchsetzen. Doch dieses Ziel erreicht es allein mithilfe von mehr Transparenz bei weitem nicht. Da haben die Union und die Wirtschaft mit ihrem Widerstand gegen die Entgeltgleichheit ganze Arbeit geleistet.

Das Gesetz, so wie es heute vorliegt, diskriminiert alle weiblichen Beschäftigten in kleineren Betrieben. Denn die geplanten Regelungen gelten längst nicht für alle Frauen. Auskunft über das Entgelt von Kollegen erhalten nur Frauen, die in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten arbeiten. Damit gilt der Gesetzesentwurf für 65 Prozent aller weiblichen Beschäftigten nicht.

Gleichzeitig sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber künftig die Entgeltstrukturen in ihrem Unternehmen auf Benachteiligungen hin überprüfen. Dazu sind sie aber nicht verpflichtet, sie werden per Gesetz nur aufgefordert, dies doch bitte zu tun. Solch eine Überprüfung bleibt wirkungslos. Dafür braucht es wahrlich kein Gesetz.

Für diese Farce einer Überprüfung dürfen sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber außerdem ein Prüfverfahren ganz nach eigenem Gusto aussuchen. Ob das Prüfverfahren geeignet ist oder Entgeltgleichheit nur vorgaukelt, ist der Bundesregierung anscheinend egal. Dabei macht nur ein zweckmäßiges und zertifiziertes Prüfverfahren Benachteiligungen beim Lohn tatsächlich sichtbar.

Das geplante Gesetz ist nicht einmal ein erster Schritt. Frauen werden damit am Ende wieder allein gelassen, wenn sie Diskriminierungen feststellen. Denn vor das Arbeitsgericht müssen sie alleine ziehen. Ein wirklicher Schritt in die richtige Richtung wäre es, wenn die Möglichkeit einer starken Verbandsklage gesetzlich geschaffen wird. Nur so wird das Entgeltgleichheitsgebot tatsächlich durchgesetzt und nur so werden Frauen wirklich effektiv unterstützt.

 

PM Anhörung Entgelttransparenzgesetz