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26.04.2010

Datenschutz ist elementares Recht der Beschäftigten

In einer Pressemitteilung hat Beate Müller-Gemmeke die Bundesregierung aufgefordert endlich ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetzt auf den Weg zu bringen. Eine von PricewaterhouseCoopers veröffentlichte Studie hat gezeigt, dass es in vielen Unternehmen erhebliche Defizite beim Beschäftigtendatenschutz gibt. Diese müssen so schnell wie möglich behoben werden.

Innenminister de Maizière muss beim Beschäftigtendatenschutz endlich handeln. Verstöße gegen den Datenschutz in Unternehmen sind keine Kavaliersdelikte. Wir brauchen ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz, das Grauzonen schließt und allen Beteiligten klar macht, welche Rechte und Pflichten sie haben.

Die Studie von PwC zeigt, dass es nicht reicht, wenn Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben formal umsetzen aber darauf verzichten, ihre Beschäftigten zu schulen. Deswegen führt Unsicherheit, Unachtsamkeit und Unwissenheit zu Verstößen gegen die Datenschutzbestimmungen. Das muss sich ändern.

Der Schutz der Persönlichkeitsrechte ist ein elementares Recht der Beschäftigten. Dies muss insbesondere in großen Unternehmen endlich zur Kenntnis genommen werden. Sie müssen sowohl mehr Mittel für Schulungen als auch für die Ausstattung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten aufbringen, damit die Gesetze und Bestimmungen zum Datenschutz auch eingehalten werden können.

Die Bundesregierung muss die Sanktionen bei Verstößen gegen den Beschäftigtendatenschutz deutlich erhöhen, damit Datenschutz in den Betrieben endlich ernst genommen wird. Der Beschäftigtendatenschutz muss zügig an unsere schnelllebige Informationsgesellschaft angepasst werden.