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17.05.2017

Ehe für alle – wir klagen!

Die Große Koalition blockiert, wo es nur geht. Jetzt klagen wir Grünen vor dem Bundesverfassungsgericht, denn Union und SPD verhindern verfassungswidrig eine Abstimmung über die „Ehe für alle“. Ganze 28 Mal haben die Regierungsfraktionen die Beratung unseres grünen Gesetzesentwurfes im Rechtsausschuss verweigert. Mit dieser Blockadehaltung missachten die Regierungsfraktionen das Anliegen der Lesben und Schwulen und die breite Mehrheit der Bevölkerung, denn immerhin sind 80 Prozent auch dafür. Zudem missachtet dieser Vorgang auch das Recht der Abgeordneten, über parlamentarische Initiativen abstimmen zu können. Und das ist einfach nicht akzeptabel.

Diese Woche haben wir erneut über das Thema „Ehe für alle“ und die Blockade der Regierungsfraktionen debattiert. Dabei geht es nicht nur um unseren Gesetzentwurf, sondern auch um einen gleichlautenden Gesetzentwurf des Bundesrates, der auch nicht zur Abstimmung gestellt wird. Alle parlamentarischen Möglichkeiten sind ausgeschöpft – jetzt bleibt nur noch der Weg nach Karlsruhe. Deshalb haben wir beim Bundesverfassungsgericht beantragt, dass der Rechtsausschuss zeitnah beraten muss, damit über diese Frage noch in dieser Legislaturperiode abgestimmt werden kann.

Diese Blockade verstößt unserer Meinung nach gegen das Recht einer Bundestagsfraktion, dass ihre Anträge nicht nur im Bundestag beraten werden, sondern dass das Parlament auch einen Beschluss fassen muss. Darüber hinaus ist der Bundestag verpflichtet, über die Gesetzesanträge des Bundesrates zeitnah zu entscheiden. Somit streiten wir für das Recht der Abgeordneten, ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht auch nachkommen zu können. Die Abgeordneten des Bundestages sollen nach ihrem Gewissen frei (Art. 38 GG) über die „Ehe für alle“ abstimmen können. Und wir verteidigen damit auch das Demokratieprinzip – der Bundestag soll über alle wesentlichen Fragen, die ihm vorliegen, auch vor den Augen der Öffentlichkeit einen Beschluss fassen.

Inhaltlich kämpfen wir dafür, dass Menschen nicht wegen ihres Geschlechts diskriminiert werden. Und das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare ist nichts anderes als Diskriminierung. Die „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ war 2001 ein wichtiger Schritt für mehr Gleichberechtigung, aber in der heutigen Zeit reicht das nicht mehr aus. Lesben und Schwule dürfen nicht länger Bürger_innen zweiter Klasse sein. Es muss Schluss sein, dass Bestimmungen und Normen willkürlich zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft unterscheiden. Nach 16 Jahren ist es endlich Zeit für die Ehe für alle – alles andere ist Diskriminierung und das geht gar nicht.