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07.11.2016

Fachgespräch: Entgeltgleichheit durchsetzen – der Baustein Verbandsklagerecht

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Fachgespräch Verbandsklagerecht

 

Frauen verdienen noch immer weniger als Männer. Deshalb fordern wir Grünen schon lange ein Entgeltgleichheitsgesetz. Nach langem Hin und Her hat sich die Große Koalition auch endlich auf einen Gesetzentwurf geeinigt. Aber das Ergebnis bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. So ist ein Verbandsklagerecht im Gesetz nicht vorgesehen. Aber es ist ein wirkungsvolles Instrument, damit Frauen zu ihrem Recht kommen. Deshalb haben meine Fraktionskollegin Ulle Schauws und ich dazu ein Fachgespräch veranstaltet.

Gemeinsam mit Prof. Dr. Heide Pfarr (Deutscher Juristinnenbund), Micha Klapp (Deutscher Gewerkschaftsbund) und Alexander Tischbirek (Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Humboldt-Universität), sowie interessierten Bürger_innen diskutierten wir, was ein Verbandsklagerecht leisten kann, wie es konkret ausgestaltet werden sollte und welche Strategien dabei besonders erfolgversprechend sind. Wir brauchen verbindliche Regelungen gegen die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen. Mit einem Verbandsklagerecht können Organisationen wie Antidiskriminierungsverbände, Gewerkschaften, Betriebs- sowie Personalräte und Mitarbeitervertretungen bei diskriminierenden Lohnstrukturen klagen. Die Frauen müssen nicht mehr alleine vor Gericht ziehen. Sie werden damit gestärkt, tatsächlich zu ihrem Recht zu kommen. Denn Entgeltdiskriminierung ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem.

Im Fachgespräch wurde zudem deutlich, dass das vorliegende Gesetz der Bundesregierung so nicht bleiben kann. Die Regelungen reichen nicht aus und wichtige Aspekte fehlen ganz. Darin waren wir uns einig. Das Gesetz ist nicht einmal ein Schritt in die richtige Richtung, sondern reine Symbolpolitik der Großen Koalition.