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07.03.2016

Fast eine Million arbeiten in der Leiharbeit

Die Zahl der Leiharbeitskräfte steigt. Fast eine Million Menschen waren 2015 in der Leiharbeit beschäftigt. Das ergab die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von mir. Leiharbeitskräfte verdienen auch noch immer weniger und vor allem ist die Hälfte der Leiharbeitskräfte nach drei Monaten schon wieder arbeitslos.

Aus der Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage geht hervor, dass 2015 insgesamt 961.162 Beschäftigte in der Leiharbeit tätig waren, 2013 waren es noch 867.535. Die meisten Leiharbeitskräfte arbeiteten danach in der Lagerwirtschaft oder in der Metallverarbeitung. Die Zahl der Leiharbeitsbetriebe wuchs im selben Zeitraum von rund 48.400 auf knapp 50.300 Betriebe. Bisher stand immer nur die Zahl der Erlaubnisinhaber mit rund 18.000 im Mittelpunkt. Mit dieser Anfrage wird deutlich, dass mehr als 50.000 Betriebe als Leiharbeitsfirmen tätig waren. Das ist eine immens hohe Zahl.

Leiharbeit führt häufig in die Armut. Denn die Beschäftigung ist oft nur kurzfristig und wird schlecht bezahlt. Laut Regierungsangaben verdienen Leiharbeitskräfte in Vollzeit im Schnitt 1.725 Euro im Monat – bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit beträgt der Durchschnittslohn dagegen 2.954 Euro. Daran ändert auch das geplante Gesetz zur Reform von Leiharbeit und Werkverträgen nichts. Denn der Gesetzesentwurf sieht gleichen Lohn für gleiche Arbeit erst nach neun Monaten für Leiharbeitskräfte vor. Die meisten von ihnen, insgesamt zwei Drittel, arbeiten jedoch laut Bundesregierung nur neun Monate in der Leiharbeit und sind danach wieder arbeitslos. In der Konsequenz profitieren nur wenige von dem geplanten Gesetz. Eine Reform nur auf Basis des kleinsten gemeinsamen Nenners zwischen Union und SPD ist zu wenig. Das ist nur Symbolpolitik. Wir Grünen wollen „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ ab dem ersten Tag und einen Flexibilitätsbonus von 10 Prozent.

Ich habe auch gefragt, wie die Bundesagentur für Arbeit die Leiharbeitsfirmen prüft. Die meisten Überprüfungen von Leiharbeitsfirmen sind angekündigte Regelkontrollen. Ich bezweifele, dass diese Kontrollen der Bundesagentur für Arbeit effektiv sind. Denn die BA kündigt ihre Prüfungen bei den Unternehmen an und prüft die Unterlagen, die sie von der Geschäftsleitung zur Verfügung gestellt bekommt – nicht mehr und nicht weniger. Wie sollen so beispielsweise zu niedrige Eingruppierungen festgestellt werden? Letztlich geht das zulasten der Leiharbeitskräfte. Und das geht gar nicht!

 

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