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03.06.2016

Kleine Anfrage: Mehr Geld für Lehrkräfte in Integrationskursen

Geflüchtete sollen in Integrationskursen die Deutsche Sprache lernen und eine erste Orientierung bekommen. Die Lehrkräfte, die diese Integrationskurse geben, tragen viel Verantwortung und sind hochqualifiziert, denn sie haben in der Regel einen Hochschulabschluss und eine Zusatzausbildung. Doch bezahlt werden sie schlecht. Das ist ein wichtiger Grund, warum nicht ausreichend viele Integrationslehrkräfte für die notwendigen Integrationskurse zur Verfügung stehen. Deshalb habe ich bei der Bundesregierung mit einer Kleinen Anfrage nachgefragt.

Die wirtschaftliche und soziale Situation dieser Lehrkräfte ist seit vielen Jahren prekär. Sie arbeiten in der Regel als selbstständige Lehrkräfte und bekommen Honorare, von denen sie kaum leben können. Das wird ihrer Aufgabe und ihrer Verantwortung in keiner Weise gerecht. Denn immerhin sorgen diese Menschen dafür, dass Geflüchtete in unserem Land richtig ankommen, sich integrieren und Fuß fassen können.

Dieser Zustand ist unhaltbar und deshalb habe ich daher die Bundesregierung mit der Situation der Lehrkräfte konfrontiert. Das Bundesinnenministerium erklärte in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage, dass die Kapazität der Integrationskurse 2016 drastisch erhöht werden soll. Die Zahl der Kursteilnehmenden soll von knapp 180.000 im Jahr 2015 auf 550.000 ansteigen. Das wäre eine Steigerungsrate von über 200 Prozent. Gleichzeitig heißt es in der Antwort, auch im Ministerium sei man der Ansicht, die finanziellen Rahmenbedingungen für die Lehrkräfte von Integrationskursen müssten verbessert werden.

Für die Antwort hatte die Bundesregierung Fristverlängerung beantragt. Als die Antwort dann endlich vorlag, veröffentlichte das Ministerium fast zeitgleich einen Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Darin empfiehlt es, dass die Mindesthonorare von Lehrkräften in Integrationskursen, die derzeit bei 23 Euro pro Unterrichtsstunde liegen, künftig auf 35 Euro erhöht werden sollten. Außerdem empfiehlt das Ministerium, dass der Kostenerstattungssatz (das ist der Betrag, den die Träger pro Stunde und Kursteilnehmende bekommen) von 3,10 Euro auf 4 Euro steigen sollte. Diese Empfehlung wurde am 1. Juni 2016 vom Haushaltsausschuss angenommen und soll nun vom Bundesinnenministerium umgesetzt werden. Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung und vielleicht hatte meine Kleine Anfrage den Wert, dass die Entscheidungen schneller vorangetrieben wurden. Denn endlich sollen die Integrationslehrkräfte die Wertschätzung erhalten, die sie auch verdienen.

Jetzt stellt sich nur noch die Frage, wann das Bundesinnenministerium die Beschlüsse in die Tat umsetzt und wie es dafür sorgt, dass die Träger auch tatsächlich das Mindesthonorar an die Lehrkräfte auszahlen. Ich nehme die Bundesregierung beim Wort und werde weiterhin darauf drängen, dass möglichst bald etwas passiert. Denn es ist längst überfällig, dass gute Arbeit angemessen honoriert und wertgeschätzt wird.

Kleine Anfrage