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19.03.2014

Kleine Anfrage: „Schutz von Beschäftigten vor Mobbing“

Rund eine Million Menschen waren im Jahr 2002 in Deutschland Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz. Und Mobbing erzeugt gravierende gesundheitliche Folgen für die Betroffenen und hohe Kosten für die Gesellschaft. Deshalb wollte ich in einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung wissen, was sie plant, um Beschäftigte vor Mobbing zu schützen. Die Antworten auf meine Fragen sind empörend. Die Bundesregierung hat sich bisher mit der Thematik nicht ernsthaft auseinander gesetzt.

Die Bundesregierung nimmt das Problem Mobbing nicht ernst, denn seit dem einzigen Mobbing-Report 2002 liegen keine neuen Daten zu Mobbing vor. Anstatt eine neue Studie in Auftrag zu geben, verweist die Regierung darauf, es sei kaum möglich, „eine verlässliche Erhebung“ durchzuführen. Mobbingbetroffene wollten häufig nicht genannt oder erkannt werden. Im Jahr 2002 war es hingegen durchaus möglich, Daten zu bekommen. Damals wurde Geld in die Hand genommen, und die Wissenschaftlerinnen konnten vielfältige Daten erheben und die Probleme durch Mobbing am Arbeitsplatz aufzeigen. Es ist offensichtlich: Die Beschäftigten und ihre Familien leiden unter Mobbing und die Kosten für die Gesellschaft sind hoch. Die Bundesregierung aber setzt sich in keiner Weise ernsthaft mit Mobbing auseinandersetzen!

Auf die Frage, was konkret zum Schutz der Beschäftigten vor Mobbing auf den Weg gebracht wurde, verweist die Bundesregierung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das ist entweder eine dreiste Behauptung, oder aber es zeugt von völliger Unwissenheit. Denn das AGG richtet sich allein gegen die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, sexueller Identität, Alter, Behinderung oder Religion. Explizit nicht geregelt sind im AGG systematische Belästigungen, Anfeindungen und Schikanen, wie sie im Verlauf von Mobbing unter KollegInnen oder durch die Arbeitgebenden ausgeführt werden – es sei denn, diese Anfeindungen richten sich explizit gegen eines der Diskriminierungsmerkmale. Bei dieser Antwort versteckt sich die Bundesregierung hinter einem Gesetz, das für Mobbing-Opfer keinen Schutz bietet. Das ist nicht akzeptabel.

Andere Länder sind da viel weiter und konkreter. In Slowenien etwa regelt ein Gesetz über Arbeitsbeziehungen seit 2007 das Mobbing. Danach sind alle Formen von Belästigung verboten, durch die eine „einschüchternde, feindliche, herabsetzende, demütigende oder beleidigende Atmosphäre am Arbeitsplatz geschaffen wird“. Nach dem slowenischen Strafgesetzbuch ist Mobbing am Arbeitsplatz seit 2008 eine Straftat. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Und auch in Frankreich existieren gesetzliche Regelungen zu Mobbing im Arbeitsgesetzbuch und im Strafgesetzbuch. In unserem Nachbarland darf kein Beschäftigter wiederholtem Mobbing ausgesetzt werden. Jede Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Mobbing ist nichtig. Und die Arbeitgeber sind verpflichtet, Mobbing am Arbeitsplatz zu verhindern.

Doch so etwas lehnt die Bundesregierung ab. Sie schreibt in ihrer Antwort: „Mobbing hat vielfältige Erscheinungsformen. Deshalb erscheint die Schaffung spezieller Regelungen nicht zielführend.“ Einen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung nicht. Sie schreibt: „Das geltende Recht enthält bereits einen angemessenen Schutz für Mobbingopfer.“ Mein Fazit: Es scheint, die Bundesregierung hat keine Ahnung von Mobbing und nimmt das Problem nicht ernst. Sie zeigt keinerlei Empathie für die Betroffenen. Die Bundesregierung sollte endlich Mobbing-Opfer anhören und sich der Tatsache stellen, dass Mobbing-Opfern in den seltensten Fällen vor Gericht Recht bekommen. Damit wird die Bundesregierung ihrer Schutzfunktion nicht gerecht.

 

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