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Leiharbeit und Werkverträge – Eine unendliche Geschichte oder wie Andrea Nahles den Missbrauch legalisiert

Im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen steht vollmundig der Satz: „Den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit werden wir verhindern.“ Im November 2015 vergangenen Jahres tauchte der erste Referentenentwurf aus dem Hause der Bundesarbeitsministerin zum Thema auf. Daraufhin wüteten Arbeitgeber und CDU/CSU und der Entwurf lag erstmal auf Eis. Erst sieben Monate später, im Juni 2016, hatte Andrea Nahles es dann geschafft, eine abgespeckte Version ihres Referentenentwurfs als Gesetzesentwurf durchs Kabinett zu bringen. Nachdem die Regierungsfraktionen im Herbst das Gesetz beschlossen haben, ist diese unendliche Geschichte aber längst nicht beendet.  Denn mithilfe dieses Gesetzesentwurfs geschieht alles Mögliche, nur der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen wird damit ganz sicher nicht bekämpft. Vor der Verabschiedung wurde zwar in letzter Minute im Bereich der Werkverträge die stark kritisierte Gesetzeslücke beim Widerspruchsrecht verändert. Bei der Leiharbeit aber  verkehrt das Gesetz die Zielsetzung glattweg in ihr Gegenteil. Denn mit dem  Gesetz legalisiert die Bundesregierung den Missbrauch von Leiharbeit.

Eine echte Reform ist weiterhin bitter nötig, denn in den letzten Jahrzehnten boomte in Deutschland die Leiharbeit. Für die Unternehmen bringt die Leiharbeit maximale Flexibilität und zudem noch billig. Wenn Leiharbeitskräfte deutlicher weniger verdienen als das Stammpersonal, dann spiegelt der Lohnzettel alles Mögliche wider, aber sicher nicht den eigentlichen Wert der geleisteten Arbeit. Gerecht ist das nicht und daran ändert auch das Gesetz rein gar nichts.

Nicht viel anders sieht es bei den Werkverträgen aus. Viele Betriebe nutzen mittlerweile Werkverträge  und das ist höchst alarmierend. Werkvertrags-Beschäftigte erledigen dann die gleichen Tätigkeiten auf dem gleichen Betriebsgelände wie das Stammpersonal, nur für weniger Lohn. So entstehen „englische Verhältnisse“, denn es gelten entweder keine oder unterschiedliche Tarifverträge. Auch das ist nicht gerecht.

Diese Fehlentwicklungen können und müssen korrigiert werden. Keine Frage, die Wirtschaft braucht Möglichkeiten, flexibel zu agieren. Betriebe benötigen manchmal sehr kurzfristig zusätzliches Personal. Doch Flexibilität muss ihren Preis haben. Sie muss sich für die Unternehmen, aber auch für die Leiharbeitskräfte auszahlen. Deshalb wollen wir bei der Leiharbeit gleichen Lohn für gleiche Arbeit ab dem ersten Tag. Hinzukommen muss ein Bonus von zehn Prozent für die Leiharbeitskräfte, mit dem sie für ihre Flexibilität entschädigt werden. Über den Preis würde Leiharbeit dann betriebswirtschaftlich nur vorübergehend Sinn machen. Wir brauchen endlich wieder eine faire Balance zwischen den Flexibilitätsinteressen der Wirtschaft und dem Schutzbedürfnis der Beschäftigten.

Links:

Rede 2./3.Lesung: Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen
Beitrag Gutachten des Bundestags bestätigt Kritik am Leiharbeitsgesetz
Rede 1. Lesung: Gesetz zur Leiharbeit ist eine Mogelpackung
Antrag Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen verhindern
Gastbeitrag FAZ Legitimierter Missbrauch
Pressemitteilung Gesetzesentwurf legitimiert Missbrauch von Leiharbeit
Kleine Anfrage Ihre Agentur für Arbeit vermittelt Sie gern in Leiharbeit
Kleine Anfrage Fast eine Million arbeiten in der Leiharbeit
Pressemitteilung Leiharbeit und Werkverträge: Reform ist eine Frage der Gerechtigkeit