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05.03.2015

Rede: 1. Lesung - Gesetz zur Tarifeinheit

Die Bundesregierung macht ernst, denn heute wurde das Gesetz zur Tarifeinheit in erster Lesung in den Bundestag eingebracht. Wir Grünen lehnen die gesetzliche Tarifeinheit strikt ab, denn sie ist ein Eingriff in die Koalitionsfreiheit und ein Angriff auf das Streikrecht. Zudem wirft das Gesetz viele weitere Fragen auf. Deshalb habe ich heute auch eine Zwischenfrage nach den Beweggründen für das Gesetz gestellt. Ich bleibe dabei – die Bundesregierung macht ein verfassungswidriges Gesetz und weiß nicht einmal, warum!

Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Die nächste Rednerin ist die Kollegin Beate Müller-Gemmeke von Bündnis 90/Die Grünen.

Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Heute geht es um die Koalitionsfreiheit. „Jedermann und jeder Beruf“ so steht es in unserer Verfassung hat das Recht, sich in Gewerkschaften zu organisieren und Tarifverträge zu verhandeln. Dazu gehört auch das Streikrecht. Jetzt soll genau dieses Grundrecht per Gesetz – per SPD-Gesetz -eingeschränkt werden. Das machen wir Grünen nicht mit;

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

denn dafür gibt es keinen wirklich nachvollziehbaren Grund, und vor allem ist die gesetzliche Tarifeinheit ein Eingriff in die Koalitionsfreiheit und ein Angriff auf das Streikrecht. Deshalb lehnen wir das Gesetz strikt ab.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Der Gesetzentwurf wirft viele Fragen auf. Diese Fragen habe ich in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung zusammengefasst. Die Antworten liegen jetzt vor. Ich kann nur sagen: Die Antworten sind unsäglich. In der Regel wird nur aus dem Gesetzentwurf zitiert, oder es wird überhaupt nicht geantwortet. Gehaltvolle Begründungen, juristische Begründungen, Erläuterungen oder Beispiele fehlen. Für das Bundesverfassungsgericht werden solche Antworten jedenfalls nicht reichen. Das wird Karlsruhe nicht durchgehen lassen. Warum das Ministerium dafür eine Fristverlängerung und sechs Wochen gebraucht hat, kann ich absolut nicht nachvollziehen. Überzeugende Antworten sehen anders aus.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das kennt man leider!)

In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung beispielsweise – wieder ohne Begründung -, das Tarifeinheitsgesetz sei lediglich eine Ausgestaltung der Koalitionsfreiheit. Mit dieser Auffassung steht sie ziemlich alleine da. Es wurde schon gesagt: Namhafte Rechtsexperten wie Di Fabio, Dieterich, Gerhart Baum, Däubler, der Deutsche Anwaltverein und insbesondere der wissenschaftliche Dienst, alle interpretieren den Gesetzentwurf als Eingriff in die Koalitionsfreiheit. Die Bundesregierung hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken, fast alle anderen aber schon. Das ist ignorant. So leichtfertig sollte man mit der Koalitionsfreiheit nicht umgehen; denn sie gehört immerhin zu den Grundprinzipien unserer Demokratie.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Klaus Ernst (DIE LINKE))

Auch beim Streikrecht bleibt die Bundesregierung mit ihren Antworten äußerst sparsam. Das zeigt: Bundesarbeitsministerin Nahles drückt sich beim Streikrecht und schiebt die Verantwortung zu den Gerichten. So sieht das übrigens auch der Deutsche Anwaltverein. Ich zitiere aus der Stellungnahme:

„Will der Gesetzgeber verbindlich etwas zur Verhältnismäßigkeit von Arbeitskämpfen sagen, sollte er … Kraft und Mut haben, so etwas im Gesetzestext zu regeln.“
Recht hat er. Ich ergänze: Hände weg vom Streikrecht!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Die gesetzliche Tarifeinheit stärkt auch nicht die Solidarität. Im Gegenteil: Sie verschärft die Konkurrenz zwischen den Gewerkschaften. Natürlich werden die kleinen Gewerkschaften kämpfen und versuchen, größer und mächtiger zu werden. Immerhin bekommt der Gewinner am Ende alles, vor allem einen gültigen Tarifvertrag. Auch das ignoriert die Bundesregierung. Wenn sich etwa der Marburger Bund für die Pflegekräfte öffnete, wäre das laut Ministerium kein Problem. Aber genau so entsteht doch Konkurrenz. Genau so entsteht der Kampf um die Mitglieder, zum Beispiel in jedem Krankenhaus. Diese Konkurrenz entsteht auch, wenn Flächentarifverträge aufgrund der Mehrheitsverhältnisse in manchen Betrieben verdrängt werden. Durch die Tarifeinheit entsteht nicht Solidarität, sondern Häuserkampf. Frau Ministerin, Sie wissen anscheinend nicht, was Sie tun.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Ich habe in der Kleinen Anfrage natürlich auch ein paar Daten abgefragt: die Zahl der kollidierenden Tarifverträge und wie viele davon durch Kooperationen aufgelöst wurden, die Streikhäufigkeit oder neue Berufsgewerkschaften. Die Antworten waren: keine Informationen, keine Angaben, keine Erkenntnisse. Die Bundesregierung plant also ein verfassungswidriges Gesetz und weiß nicht einmal, warum.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Klaus Ernst (DIE LINKE) – Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Geisterfahrer! Blindflug!)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir wissen alle: Die Tarifpolitik der Gewerkschaften lebt von Solidarität. Tarifpluralität erfordert deshalb Kooperationen zwischen den Gewerkschaften. Solidarität lässt sich aber nicht verordnen und schon gar nicht gesetzlich erzwingen. Das ist im Übrigen auch nicht Aufgabe der Politik, sondern Aufgabe der Gewerkschaften.
Wir Grünen stehen bei diesem Thema weder auf der Seite der DGB-Gewerkschaften noch auf der Seite der Berufsgewerkschaften, sondern ausschließlich auf der Seite der Verfassung. Genau das erwarten wir von Ihnen von den Regierungsfraktionen. Stoppen Sie also dieses verfassungswidrige Gesetz. Noch haben Sie dafür Zeit.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)

 

Rede: Gesetzliche Tarifeinheit

Zwischenfrage: Gesetzliche Tarifeinheit

Kleine Anfrage: Gesetzliche Tarifeinheit

Bewertung Kleine Anfrage: Gesetzliche Tarifeinheit