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26.02.2010

Rede: Arbeitnehmerdatenschutz – Antrag Die Linke

Die vierte Rede von Beate Müller-Gemmeke zum Thema Arbeitnehmerdatenschutz wurde zu Protokoll gegeben. Die Fraktion „Die Linke“ konnte ihren Antrag nicht vorstellen, da sie an diesem Tag im Rahmen der ISAF-Debatte von der Sitzung ausgeschlossen wurde. „Die Linke hätte ihren Antrag zurückziehen sollen und ihn bei anderer Gelegenheit wieder in die Tagesordnung einfügen müssen. Bedauerlicherweise verpasste die Fraktion ‚Die Linke‘ damit eine weitere Chance, dieses wichtige Thema in den Mittelpunkt einer Plenardebatte zu stellen“, so Müller-Gemmeke in einem kurzen Statement.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, jetzt hat auch die Linke einen Vorschlag zum Beschäftigtendatenschutz vorgelegt. Es zeigt sich: Die Opposition denkt bei diesem Thema ähnlich. Das ist eine gute Grundlage für eine weitere Zusammenarbeit.

Vor allem aber würde ich mich freuen, wenn es beim Beschäftigtendatenschutz eine fraktionsübergreifende Zusammenarbeit geben würde, also auch mit der CDU/CSU und mit der FDP. Es wäre gut, wenn wir Parlamentarier den Bürgerinnen und Bürgern einmal zeigen würden, dass wir auch fraktionsübergreifend zusammenarbeiten können.

Insbesondere mit der FDP, die sich die Bürgerrechte auf die Fahnen geschrieben hat, könnte ich mir bei diesem Thema auch einmal eine Zusammenarbeit vorstellen. Zumindest wenn ich die Äußerungen der FDP-Justizministerin lese, glaube ich, dass es auch mit Teilen der FDP eine grundsätzliche Einigkeit gibt. Denn Beschäftigte sind auch Bürgerinnen und Bürger, die einen besonderen Schutz ihrer Privatsphäre brauchen.

Die Datenschutzskandale in zahlreichen Unternehmen – bei der Bahn, bei der Telekom, bei Lidl oder bei Daimler – stehen im Raum, und ich bin mir sicher, dass noch einige folgen werden. Wir müssen also die rechtlichen Grauzonen beseitigen und brauchen baldmöglichst eine sichere Rechtsgrundlage für alle Beteiligten. Deswegen appelliere ich an die Regierungsfraktionen: Schaffen Sie endlich Klarheit. Bringen Sie ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz auf den Weg, das die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten stärkt, Datenklau am Arbeitsplatz verhindert und den berechtigten Interessen der Arbeitgeber Rechnung trägt. So kann die Politik zu einer guten Unternehmenskultur und zu einem vertrauensvollen Miteinander im Betrieb beitragen.

Die grüne Fraktion bleibt dabei: Wir wollen ein eigenständiges Gesetz, und dafür gibt es gute Gründe:

Erstens wird der Beschäftigtendatenschutz bisher durch verschiedene Gesetze geregelt, zum Beispiel durch das Betriebsverfassungsgesetz, das Bundesdatenschutzgesetz, das Telemediengesetz und individuelle Betriebs- oder Dienstvereinbarungen. Durch die Zersplitterung der Rechtsgrundlage entstehen Gesetzeslücken. Chaos, Verwirrung und Missbrauch werden gefördert.

Zweitens kritisieren Datenschützer, dass die derzeitigen Gesetze die komplexen Abläufe der Arbeitswelt nicht mehr ausreichend berücksichtigen.

Drittens fordert auch der Bundesdatenschutzbeauftragte ein eigenständiges Gesetz, da die allgemeinen Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes für den Schutz der Beschäftigtendaten nicht ausreichen. Personenbezogene Daten können erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wenn die Betroffenen einwilligen. An dieser Stelle ist das problematisch, da ein Arbeitsverhältnis auch immer ein Abhängigkeitsverhältnis ist. Bitte nehmen Sie den Bundesdatenschutzbeauftragten endlich ernst.

Wichtig ist uns Grünen aber auch, dass die Daten der Arbeitsuchenden, die von der Bundesagentur für Arbeit betreut werden, besser geschützt werden. Wir wollen höhere Strafen bei Datenmissbrauch; Datenklau ist nun einmal kein Kavaliersdelikt. Zudem wollen wir ein Klagerecht für Betriebsräte und für Gewerkschaften, damit auch Beschäftigte – ohne eine betriebliche Interessenvertretung – zu ihrem Recht kommen können.

lch sage es nochmal: Ich hoffe, dass alle Fraktionen über ihren Schatten springen und bei diesem wichtigen, mit wenig Ideologie beladenen Thema zusammenarbeiten – im Interesse der Beschäftigten. Lassen Sie uns eine Reform des Beschäftigtendatenschutzes gemeinsam anpacken.