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28.01.2011

Rede: Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche

Im Oktober 2010 hat die Bundesregierung mit ganz schräger Begründung den Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche abgelehnt. Heute debattierte der Bundestag zum zweiten Mal über diese Ablehnung. Ich bleibe dabei – die Begründung für die Ablehnung seitens der Bundesregierung ist nicht akzeptabel und entspricht nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Die nächste Rednerin ist die Kollegin Beate Müller-Gemmeke vom Bündnis 90/Die Grünen.

Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Dr. Zimmer, ich höre immer wieder gerne Ihre Reden und Ihre wohlüberlegten Worte, und ich bin oft Ihrer Meinung. Die Frage ist aber immer: Welche Unterstützung haben Sie eigentlich in Ihrer eigenen Fraktion, wenn Sie so reden und solche Vorschläge machen? Vor allem frage ich mich: Welche Unterstützung haben Sie bei der FDP? Ich gehe davon aus, dass sie minimal ist. Das ist die eine Sache.

Das Zweite ist: Ich habe zu meinem Bedauern nicht gehört, dass Sie handeln werden, wann Sie handeln werden, wie Sie handeln werden, dass es in der Weiterbildungsbranche wirklich vorangeht. Außerdem muss ich sagen ‑ wir bleiben dabei ‑: Mindestlöhne sind notwendig; sie müssen bei uns in Deutschland endlich Realität werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)

Auch heute muss öffentlich gesagt werden, mit welch schräger Begründung die Bundesregierung ‑ Herr Vogel, ich halte daran fest ‑ den Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche abgelehnt hat. Sie sagen, es sei kein öffentliches Interesse vorhanden, weil die Tarifbindung höchstens 25 Prozent betrage,

(Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP): Und keine Mehrheit im Tarifausschuss!)

während laut Ihrer merkwürdigen Interpretation 50 Prozent notwendig seien. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz kennt aber keine 50‑Prozent-Schwelle; die kennt nur das Tarifvertragsgesetz. Wegen dieses Sachverhalts habe ich über eine Kleine Anfrage genauer nachgefragt. In der Antwort der Bundesregierung konnte man sehen, dass sie kleinlauter geworden ist. Plötzlich wurde nur noch von einer gewissen Tarifbindung gesprochen, und zwar mit einem Verweis auf einen Kommentar von Professor Thüsing und Professor Bayreuther.

Natürlich ist eine gewisse Tarifbindung notwendig; schließlich wollen wir alle nicht, dass irgendein Hungerlohntarifvertrag der vermeintlich christlichen Gewerkschaften für allgemeinverbindlich erklärt wird.

(Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP): Ach so!)

Dennoch: Was heißt denn nun eine „gewisse Tarifbindung“, bezogen auf die Weiterbildungsbranche? Diese Antwort ist uns die Bundesregierung schuldig geblieben. Es reicht auch nicht, einen passenden Kommentar zur Tarifbindung zu suchen und sich dann bei der Frage nach den Kriterien, wann ein öffentliches Interesse gegeben ist, in Schweigen zu hüllen. Die Bundesregierung hätte einfach einmal den Kommentar von Professor Thüsing weiterlesen müssen. Zwei Seiten weiter kommentiert er nämlich das „öffentliche Interesse“. Dort steht, dass auch im Tarifvertragsgesetz allgemeine sozialpolitische Zielsetzungen berücksichtigt werden dürfen. Dann heißt es ‑ jetzt wird es richtig interessant – hören Sie gut zu, ich zitiere:

Erst recht wird das im Geltungsbereich des neuen AEntG gelten müssen, nachdem der Gesetzgeber …ausdrücklich festgelegt hat, dass das Gesetz faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen gewährleisten, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten und die Ordnungs- und Befriedungsfunktion der Tarifautonomie sichern soll.

Es müssen also nicht eine Tarifbindung von 50 Prozent, sondern nur eine gewisse Tarifbindung und vor allem sozialpolitische Zielsetzungen laut Arbeitnehmer-Entsendegesetz berücksichtigt werden, und deswegen ‑ ich bleibe dabei ‑ ist die Begründung für die Ablehnung des Mindestlohns in der Weiterbildungsbranche schlichtweg nicht akzeptabel.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Mein Fazit: Die Bundesregierung interpretiert die Gesetzeslage falsch, und zwar zu Lasten der Beschäftigten. Vor allem sind die Bundesregierung und auch Sie, die Regierungsfraktionen, nicht in der Lage, eine sozialpolitische Vision dafür, was öffentliches Interesse in der Zukunft ist, zu entwickeln. Besonders skandalös und unverständlich finde ich das bei der Weiterbildungsbranche im Bereich SGB II und III.

Ich appelliere also an die Regierungsfraktionen: Gehen Sie in sich! Lesen Sie nochmals ganz genau die Kommentare zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz, und unterstützen Sie den Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche! Denn die Beschäftigten haben faire Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne verdient.

Am Schluss muss ich Ihnen auch noch sagen: Seien Sie doch nicht immer dagegen ‑ insbesondere nicht gegen Mindestlöhne!

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Zwischenfrage in der Debatte zum TOP Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche

Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Lieber Herr Kollege Lehrieder, jetzt muss ich doch nachfragen. Sie haben gerade gesagt, es gehe nicht, dass die Minderheit über die Mehrheit bestimmt.

Paul Lehrieder (CDU/CSU): Ja, das sollte nicht sein.

Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Im Tarifvertragsgesetz hat man eine Schwelle von 50 Prozent festgelegt. Ausschlaggebend dafür ist die Anzahl der Arbeitnehmer, die in Unternehmen, welche in Arbeitgeberverbänden organisiert sind, beschäftigt sind. Jetzt gibt es das Problem der Tarifflucht. Das heißt, immer mehr Arbeitgeber entziehen sich ihrer Verantwortung und machen sich sozusagen vom Acker. Das führt dazu, dass diese Regelung wie ein Zirkelschluss wirkt: Je mehr Arbeitgeber sich davonmachen, desto geringer sind die Chancen der Gewerkschaften, die geforderte Quote zu erreichen. Wenn dieses Problem von der Bundesregierung erkannt wird, dann muss sie doch zu der Auffassung gelangen, dass man staatlicherseits eingreifen und die Allgemeinverbindlichkeit erklären muss, damit die Arbeitgeber endlich aufhören, Spielchen mit den Gewerkschaften zu treiben.