Inhalt

15.12.2016

Rede zu Protokoll: SOKA-BAU

Der Tarifvertrag zur Urlaubs-, Lohnausgleichs- und Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes gilt seit langer Zeit auch für nicht-tarifgebundene Betriebe. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht diese Allgemeinverbindlichkeit der letzten zehn Jahre als nichtig erklärt. Die SOKA-BAU muss jetzt geret-tet werden und das unterstütze ich.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Sozialkasse im Bauge-werbe existiert seit über 60 Jahren. Sie vereint die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirt-schaft sowie die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes. Sie hat große Verdienste um bessere Arbeitsbedingungen in dieser Branche. Das ist auch dringend nötig, denn diese Branche ist, wie kaum eine andere, von wechselnden Beschäftigungen und saisonalen Schwankungen geprägt.

Die Basis dieser Sozialkasse ist ein Tarifvertrag der Sozialpartner in der Baubranche. Dieser Tarifver-trag gilt für alle in der Branche, also auch für nicht-tarifgebundene Betriebe und das ist im Fall einer solchen gemeinsamen Einrichtung eine absolute Notwendigkeit. Entsprechend war die Allgemein-verbindlichkeit der entsprechenden Tarifverträge in den letzten Jahrzehnten eine Selbstverständ-lichkeit.

Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Allgemeinverbindlichkeit dieses Tarifver-trags durch das Bundesarbeitsministerium seit 2006 unwirksam ist. Die Gründe sind vor allem for-maler Natur. Zum einen fehlt die Unterschrift von den damaligen Arbeitsministern Olaf Scholz und Ursula Von-der-Leyen. Zum anderen war die damals gesetzlich notwendige 50%-Quorum der Be-schäftigten in tarifgebundenen Betrieben aus Sicht des Gerichts verfehlt.

Ich halte das Urteil für bedauerlich und kann auch kaum nachvollziehen, dass eine bewährte und allgemein anerkannte Institution wie die SOKA-BAU auf dieser Grundlage in Existenznot gebracht wird. Immerhin erhalten mehr als 145.000 Betriebe für ihre gezahlten Beiträge Leistungen und Ser-vice von der SOKA-BAU. Mehr als 370.000 Rentnerinnen und Rentner erhalten Leistungen. Mehr als 825.000 Anwärtern werden jährlich Beiträge für die Altersversorgung gutgeschrieben. Und mehr als 35.000 Auszubildende profitieren von den Ausbildungsbetrieben und überbetrieblichen Ausbil-dungszentren. Zumindest hätte ich erwartet, dass das Gericht bei einer solchen Entscheidung in Erwägung zieht, dass die überwiegende Zahl der Unternehmen und Beschäftigten seit Jahren auf den Bestand der Kasse vertraut haben. Zweifellos hat sich aber auch das Bundesarbeitsministerium nicht mit Ruhm bekleckert, denn es hat zugelassen, dass diese Allgemeinverbindlichkeit so angreif-bar ist.

Nun ist der Schaden da und wir brauchen eine gute Lösung. Allerdings muss die Lösung juristisch sauber sein und den Unternehmen und Beschäftigten endlich Rechtssicherheit bringen.

Ob der Gesetzentwurf der Bundesregierung – insbesondere die Auswirkung auf die Jahre ab 2006 – diesen Ansprüchen genügt, werden wir genau prüfen. Notwendig sind aus unsere Sicht eine abso-lute Transparenz des Verfahrens und ein offener Umgang mit den Argumenten, die dafür und da-gegen sprechen. Wenn es gangbare Alternativen gibt, gehören sie auf den Tisch.

Seien Sie versichert, wir werden den Prozess konstruktiv begleiten. Denn für uns Grüne ist klar, die SOKA-BAU ist wichtig und ihre Existenz muss unbedingt gesichert werden.

Rede: SOKA-BAU