27.10.2011
Rede: Diskriminierungsfreie Kündigungsfristen
Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass in Deutschland im Kündigungsschutz eine Diskriminierung aufgrund des Alters vorliegt. Die Regelung im §622 BGB, dass die Beschäftigungszeiten für junge Menschen unter 25 Jahren bei den Kündigungsfristen nicht angerechnet werden, darf nicht mehr angewandt werden. Folgerichtig haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, dass dieser Satz gestrichen wird. Die Regierungsfraktionen haben weder unserem Gesetzentwurf zugestimmt, noch werden sie selber tätig. Ich kann nur vermuten, dass sie die Arbeitgeber vor dieser minimalen Verschlechterung schützen wollen und nach anderen Lösungen suchen. Da kann ich nur sagen – Hände weg vom Kündigungsschutz!
17.06.2010
Rede: Mit guter Arbeit aus der Krise
Beate Müller-Gemmeke redete im Plenum des Deutschen Bundestages zum Antrag der Fraktion die Linke "Mit guter Arbeit aus der Krise". Sie bemängelte, dass viele Forderungen des Antrags völlig überzogen sind und an einigen Stellen ein Überbietungswettlauf um die radikalsten Forderungen stattfindet. Insgesamt enthalte der Antrag aber viele gute Forderungen, die auch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geteilt werden. Sie griff die Regierungsfraktionen heftig an und forderte sie auf, mehr für "gute Arbeitsverhältnisse" zu tun.
10.06.2010
Bagatellkündigungen: Abmahnpflicht einführen, Rechte der Beschäftigten stärken
In einer Pressereaktion drückte Beate Müller-Gemmeke ihre Freude über das Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Fall Emmely aus. Das Gericht hatte entschieden, dass die Kündigung einer Berliner Kassiererin wegen der Unterschlagung von Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unwirksam ist. Müller-Gemmeke fordert eine Gesetzesänderung, um die Beschäftigten vor Kündigungen wegen Bagatelledelikten zu schützen und verweist auf einen entsprechend von ihr eingebrachten Antrag.
09.06.2010
Antrag: Ungerechtigkeiten bei Bagatellkündigungen korrigieren - Pflicht zur Abmahnung einführen
Kündigungen wegen Bagatelldelikten, wenn z.B. MitarbeiterInnen in Altenheimen übrig gebliebenes Essen verzehren oder Mitarbeiter versehentlich eine Kuli aus dem Büro mitnehmen, erhitzten in den vergangenen Monaten die Gemüter. Beate Müller-Gemmeke ist der Auffassung, dass Kündigungen bei Bagatelldelikten unfair sind und eine Abmahnung "in der Regel" angemessener wäre. Deswegen hat sie gemeinsam mit anderen grünen Abgeordneten einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, durch eine gesetzliche Regelungen eine Pflicht zur Abmahnung gesetzlich zu verankern.
19.04.2010
Protestschreiben an die Germania Fluggesellschaft mbH
Viele Unternehmen wehren sich mit Händen und Füßen gegen die betriebliche Mitbestimmung. Ein solches Unternehmen ist auch die Germania Fluggesellschaft mbH. Fünf Piloten hatten versucht eine Tarifkommission zu bilden. Mit dem Ergebnis, dass sie von der Fluggesellschaft fristlos gekündigt wurden. Daraufhin hat Beate Müller-Gemmeke einen Brief an die Unternehmensleitung geschrieben, der bisher aber nicht beantwortet wurde.
31.03.2010
Abmahnung angemessener als Kündigung - Gesetzesänderung notwendig
Zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg im sogenannten Maultaschen-Fall erklärt Beate Müller-Gemmeke in einer Pressemitteilung ebenfalls ihre Zweifel an der fristlosen Kündigung.
11.02.2010
Bagatelldelikte sollen nicht zur sofortigen Kündigung führen
Die Kündigung eines Mitarbeiters durch den Sportartikelhersteller Erima, weil er einen Essensbon im Wert von 80 Cent an seine Lebensgefährtin weitergegeben hatte, beurteilt Beate Müller-Gemmeke in einer Pressemitteilung als völlig überzogen und unverhältnismäßig.




