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02.08.2010

Zwei-Klassengesellschaft auf dem Arbeitsmarkt beenden

In der aktuellen Pressemitteilung reagiert Beate Müller-Gemmeke auf Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt. Dieser fordert einen Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche. Dabei müssen die Beschäftigten aber im Vordergrund stehen: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt hat Recht. Hungerlöhne durch Filialen deutscher Leiharbeitsunternehmen in osteuropäischen Länder dürfen nicht Realität werden. Ein Mindestlohn in der Leiharbeit ist unerlässlich. Grund dafür ist aber nicht, dass diese Entwicklung die Leiharbeitsbranche diskreditieren würde. Es geht vielmehr darum, dass die Beschäftigten endlich wieder fair und gerecht entlohnt werden und ihre Arbeit in der Gesellschaft wert geschätzt wird. Deshalb ist ein Mindestlohn für verleihfreie Zeiten notwendig. Bei der Leiharbeit in Unternehmen aber muss endlich der Gleichbehandlungsgrundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ umgesetzt werden. Die Zwei-Klassen-Gesellschaft auf dem Arbeitsmarkt muss endlich ein Ende haben.

In diesem Sinne darf der Niedriglohnbereich auch nicht weiter ausgebaut werden. Die Zahlen zeigen es deutlich: Der Niedriglohnbereich ist keine Chance auf höherwertige Tätigkeiten sondern er ist und bleibt eine Niedriglohn-Falle. In der Konsequenz müssen mehr branchenspezifische Mindestlöhne eingeführt und auch mehr Tariflöhne allgemein verbindlich erklärt werden. Geringverdienende brauchen wieder mehr soziale Sicherheit und mehr Anerkennung. Dies ist aber auch volkswirtschaftlich sinnvoll, denn branchenspezifische Mindestlöhne stärken die Binnenwirtschaft und vermeiden staatliche Transferleistungen.