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18.08.2011

15 Jahre Arbeitsschutzgesetz – ein Anlass zum Feiern und Nachlegen

Das vor 15 Jahren in Kraft getretene Arbeitsschutzgesetz ist eine Erfolgsgeschichte, die allerdings kein Selbstläufer ist. Es reicht nicht aus, dass sich die Bundesregierung auf den Erfolgen der Vergangenheit beruft. Noch immer sind die Zahl der berufsbedingten Erkrankungen zu hoch und es besteht ein akuter Handlungsbedarf im Arbeitsschutz. Insbesondere psychische Erkrankungen und die Schaffung einer alters- und alternsgerechten Arbeitswelt müssen Priorität haben.

Vor 15 Jahren, am 21.8.1996, ist das Arbeitsschutzgesetz in Kraft getreten. Damals war es ein wichtiger Meilenstein – heute aber muss dringend nachgebessert werden. Die Bundesregierung muss die neuen Herausforderungen beim Arbeitsschutz ernst nehmen statt notwendige Reformen zu verschleppen.

Psychische Belastungen nehmen zu und sind für einen großen Teil der berufsbedingten Erkrankungen und für vorzeitige Arbeitsunfähigkeit verantwortlich. Diese Entwicklung ist beunruhigend, deshalb besteht erheblicher Handlungsbedarf. Wir brauchen eine Anti- Stressverordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Stress und psychosozialen Gefährdungen am Arbeitsplatz. Die Gesundheitsrisiken durch beruflichen Stress darf die Bundesregierung nicht länger den Arbeitgebern unreguliert überlassen.

Die gesetzlich verankerte Gefährdungsanalyse wird nur von einem Teil der Betriebe durchgeführt. Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass nahezu alle Unternehmen eine Gefährdungsanalyse durchführen. Zudem muss sie um altersbezogene Aspekte ergänzt werden, denn die älteren Beschäftigten brauchen altersgerechte und die Jungen alternsgerechte Arbeitsplätze. Vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft und der Rente mit 67 Jahren ist dies ein Gebot der Stunde. Aber die Bundesregierung ist in Sachen Gefährdungsanalysen ahnungslos und naiv. Sie sollte sich schleunigst kundig machen und handeln.