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15.12.2016

Grüne Änderungsanträge – Bekämpfung Schwarzarbeit

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind keine Kavaliersdelikte. Sie verursachen hohe volkswirtschaftliche Schäden und eine Verzerrung des Wettbewerbes zu Lasten der anständigen Betriebe. Eine erfolgreiche Bekämpfung ist nur durch effektive Kontrollen möglich. Dazu braucht es klare und transparente Regeln. Die Regierungsfraktionen lehnten aber unsere Änderungsanträge ab.

Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetz soll die Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besser bekämpft werden. Wir begrüßen das Gesetz, aber es war uns zu wenig. Auch die Sachverständigen haben Nachbesserungen gefordert. Deshalb haben wir in den Ausschüssen Änderungsanträge eingebracht.

Wir wollten, dass auch die anfällige Landwirtschaft mit vielen Saisonarbeitskräften als sensible Branche in das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgenommen wird. Hier sind heute die Mindestlohnkontrollen schwierig. Diese Änderung würde die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei den Kontrollen stärken. Auch die Möglichkeit, Betriebe aufgrund von Straftaten von öffentlichen Ausschreibungen auszuschließen, wollten wir klarer fassen. Im Gesetz steht jetzt nur der Sozialkassenbetrug. Wir wollten an dieser Stelle noch Betrug, Urkundenfälschung, Menschenhandel und Ausbeutung der Arbeitskraft ergänzen. Gerade wenn es um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung geht, ist eine eindeutige und rechtssichere Grundlage dringend nötig. Die Regierungsfraktionen lehnten aber leider beides ab.

 

Änderungsantrag: Schwarzarbeit

Rede: Bekämpfung der Schwarzarbeit