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24.02.2014

Abstimmungsverhalten – Abgeordnetengesetz und Diätenerhöhung

Innerhalb einer Woche peitschte die Große Koalition eine satte Diätenerhöhung und kleine Änderungen bei der Altersversorgung durch den Bundestag – ganz nach dem Motto: Unangenehmes macht man am Anfang einer Wahlperiode. Dabei wurde die Opposition nicht einbezogen. Wir Grünen haben das Verfahren und die Inhalte kritisiert und deshalb haben wir auch die Diätenerhöhung abgelehnt.

Als Bundestagsabgeordnete müssen wir uns detailreich in die verschiedensten Themen einarbeiten und dies in einem ständigen Austausch mit Verbänden und mit den BürgerInnen. Wir haben also mindestens genauso viel Arbeit und Verantwortung wie ein Landrat, ein Bürgermeister einer Kleinstadt, ein Bundesrichter oder ein Unterabteilungsleiter in einem Ministerium. Deshalb ist eine grundsätzliche Orientierung an der Besoldungsgruppe B6/R6 richtig. Das hat auch die in der letzten Wahlperiode eingesetzte unabhängige Expertenkommission so vorgeschlagen.

Völlig falsch und unangemessen hingegen ist das Tempo, mit dem hier vorgegangen wird. Die Bezüge der Abgeordneten sollen innerhalb von einem halben Jahr um satte zehn Prozent erhöht werden. Eine solche Anpassung könnte und müsste über die gesamte Legislaturperiode gestreckt werden. Wir bewegen uns als Parlament ja immerhin nicht im luftleeren Raum. Gerade erst sprach Bundesinnenminister de Maizière von einer „maßlos überzogenen“ Forderung. Und damit meinte der Minister nicht die Diätenerhöhung, damit meinte er die Forderungen nach einer Lohnsteigerung von 3,5 Prozent, die ver.di bei der anstehenden Tarifrunde für die zwei Millionen Angestellten der Kommunen und des Bundes verlangt. Das ist ein Grund, warum ich zutiefst überzeugt gegen den Gesetzentwurf gestimmt habe.

Ein noch wichtigerer Punkt bei der Reform des Abgeordnetengesetzes aber sind für mich die Regelungen zur Altersversorgung. Hier gab es kein Einvernehmen in der Kommission. Fünf Mitglieder stimmten dafür, dass das System so beibehalten wird wie bisher und fünf stimmten dafür, dass Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Die große Koalition hat nun beschlossen, dass alles so bleibt wie es ist – und zwar mit leichten Veränderungen. Die bisherige Möglichkeit der „Frührente“ ohne jegliche Abschläge für Abgeordnete mit 57 Jahren wird auf 63 Jahre erhöht. Zudem erhalten Abgeordnete, die 27 Jahre lang ihr Mandat ausgeübt haben, künftig nicht mehr 67,5 Prozent ihrer vorherigen Diät. Nein, auch hier gehen CDU/CSU und SPD dezent auf ein Rentenniveau von künftig 65 Prozent.

Angesichts der Tatsache, dass Beschäftigte in unserem Land gerade mal knapp 50 Prozent ihres bisherigen Entgelts als Rente erwerben können, empfinde ich diese Regelung für Abgeordnete als zutiefst ungerecht. Viele Menschen haben große Angst vor Altersarmut und gleichzeitig genehmigt sich die Große Koalition eine üppige Altersversorgung. So geht es nicht. Wir brauchen dringend einen umfassenden Systemwechsel. Ich plädiere ohne Wenn und Aber dafür, dass Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Alles andere ist nicht gerecht und nicht akzeptabel. Und deshalb habe ich aus voller Überzeugung Herzen gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung gestimmt.

 

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