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21.03.2013

Änderungsantrag: Stress am Arbeitsplatz verhindern

Die Bundesregierung will eine Neuorganisation der Unfallkassen auf den Weg bringen und dabei eine kleine Änderung im Arbeitsschutzgesetz vornehmen. So soll das Arbeitsschutzgesetz mit den Worten „psychische Belastungen“ ergänzt werden. Das ist mir zu wenig. Deswegen habe ich zwei Änderungsanträge in den Ausschuss für Arbeit und Soziales eingebracht.

Die Bundesregierung betreibt eine Placebo-Politik, denn die geplante Ergänzung im Arbeitsschutzgesetz wird den Auswirkungen von arbeitsbedingten Gefährdungen nicht gerecht. Immerhin sind psychische Erkrankungen mittlerweile die Hauptursache für Frühverrentungen.

Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten müssen selbstverständlich, wie alle anderen Betriebe auch, Gefährdungsbeurteilungen durchführen. Im Arbeitsschutzgesetz sind sie aber von der Dokumentationspflicht befreit – aufgrund anderer Verordnungen müssen sie hingegen die Gefährdungsbeurteilungen dokumentieren. Hier besteht Handlungsbedarf im Sinne von mehr Rechtsklarheit. Und deshalb fordern wir, wie der Bundesrat auch, dass zukünftig die Dokumentationspflicht für alle Betriebe gilt. Gerade kleine Betriebe brauchen klare und eindeutige Gesetze. Wichtig ist mir aber auch, dass die Gefährdungsbeurteilungen in allen Betrieben tatsächlich durchgeführt und in der Konsequenz auch kontrolliert werden können – ohne Dokumentationspflicht sind effektive Kontrollen aber nicht möglich.

Der zweite Änderungsantrag fordert eine Anti-Stress-Verordnung. Gefährdungsbeurteilungen sollen zukünftig zwingend auch die psychischen Gefährdungen am Arbeitsplatz berücksichtigen. Mit einer Anti-Stress-Verordnung wollen wir den Betrieben ein „Werkzeug“ an die Hand geben, mit dem sie psychische Gefährdungen erkennen und im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen künftig vermeiden können. Denn geht es um Dezibel und Lärmschutz oder darum, ab wann eine Chemikalie giftig und gesundheitsschädlich ist, dann existieren konkrete Verordnungen. Bei psychischen Gefährdungen fehlt aber solch eine Verordnung. Und das ist nicht akzeptabel.

 

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