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18.03.2019

Angehört: Frauen verdienen mehr!

Passend zum Equal Pay Day fand am Montag im Bundestag eine öffentliche Anhörung zur Entgeltgleichheit statt. Dabei wurde auch unser grüner Antrag beurteilt, mit dem wir ein Verbandsklagerecht fordern. Denn noch immer verdienen Frauen 21 Prozent weniger als Männer. Und das obwohl der Grundsatz der Entgeltgleichheit im deutschen und im europäischen Recht verankert ist – bislang ein Prinzip ohne Praxis

Bisher fehlt es an Transparenz, durchsetzungsstarken Akteur_innen und dem Willen der Verantwortlichen, Diskriminierungen bei der Bezahlung von Frauen zu beseitigen. Dies war ein Fazit der Anhörung, in der Expert_innen aus Verbänden und Wissenschaftlerinnen die vorliegenden Anträge diskutierten.  

Das Entgelttransparenzgesetz, das seit einem Jahr in Kraft ist, trägt jedenfalls nichts dazu bei, dass der Gender Pay Gap sich verringert. Davon war die Mehrheit der Expertinnen überzeugt. Denn tatsächlich verpufft das Gesetz in den meisten Betrieben wirkungslos. Das legen zumindest laut Spiegel die Ergebnisse einer noch unveröffentlichten ifo Studie nahe. Danach haben in nicht einmal jedem zehnten Betrieb Beschäftigte Auskunft über die Gehaltsstruktur verlangt, und, wo sie es taten, fand es nur vereinzelt statt. In 91 Prozent der Firmen gab es überhaupt keine Anfragen.

Und am wichtigsten: Wenn Frauen erfahren, dass sie weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen, dann lässt sie das Entgelttransparenzgesetz im Regen stehen. Denn dann können diejenigen, die diskriminiert werden, nur alleine vor Gericht ziehen und klagen. Unterstützung erhalten sie keine. Dabei sind Risiko und Kosten eines Gerichtsverfahrens so hoch, dass Betroffene vor einer Klage sehr oft zurückschrecken. Um ein effektives Recht zu schaffen, müssen daher endlich Verbände und zivilgesellschaftliche Institutionen ermächtigt werden, die Einhaltung der Entgeltgleichheit vor Gericht durchzusetzen. Im Verbraucherschutzrecht und beim Umweltschutz gibt es entsprechende Verbandsklagemöglichkeiten.

Deshalb fordern wir mit unserem Antrag die Bundesregierung auf, durch die Einführung eines Verbandsklagerechts ihr Entgelttransparenzgesetz in einem ersten Schritt effektiver zu machen. Künftig sollen Betriebsräte, im Betrieb vertretene Gewerkschaften oder  gleichstellungspolitische Verbände gegen Arbeitgeber_innen Klage auf Feststellung eines Verstoßes gegen das Entgeltgleichheitsgebot erheben können. Betroffene Beschäftigte sollen eigene Ansprüche durch eine Gruppenklage in einem elektronischen Klageregister anmelden können. Das rechtskräftige Urteil entfaltet in einem Folgeprozess Bindungswirkung zwischen Arbeitgeber_innen und allen betroffenen Beschäftigten, sie sich angemeldet haben.

Ein solcherart ausgestaltetes Verbandsklagerecht ist mehr als überfällig. Immerhin ist die Gleichstellung der Geschlechter eine grundgesetzlich verankerte staatliche Aufgabe. Wenn es weiterhin allein den diskriminierten Frauen überlassen bleibt, dieses Ziel zu erreichen, dann versagt der Staat. Deshalb hat unser Antrag in der Anhörung auch viel Unterstützung erhalten.

Antrag: Entgeltdiskriminierung verhindern – Verbandsklagerecht einführen