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27.03.2017

Anhörung Betriebsrenten

Die Bundesregierung steuert genau an denjenigen vorbei, die das Betriebsrentenstärkungsgesetz eigentlich erreichen will: Beschäftigte in kleinen Betrieben, etwa im Einzelhandel. Die Koppelung der meisten Neuregelungen an die Tarifbindung ist der Kardinalfehler des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Denn gerade kleine und mittlere Unternehmen sind leider eher selten tariflich gebunden. Das Sozialpartnermodell kann somit da nicht greifen, wo die größten Unterstützungsbedarfe bestehen. Das hat die Anhörung zum Gesetz deutlich gemacht.