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15.05.2017

Anhörung zu DRK-Schwestern

Heute gab es eine Anhörung zu den Arbeitsbedingungen der DRK-Schwestern. Die Krankenschwestern werden von ihrer Schwesternschaft beim Deutschen Roten Kreuz an Krankenhäuser entliehen. Sie sind Leiharbeitnehmerinnen, das hat selbst der Europäische Gerichtshof festgestellt. Doch sie werden nicht als solche behandelt. Durch die Höchstüberlassungsdauer im AÜG könnte sich das ändern. Das will die Große Koalition jetzt aber mit einer Gesetzesänderung verhindern. Das kritisiere ich scharf und der Meinung waren auch viele Sachverständige.