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12.12.2018

Anhörung zum Geschäftsgeheimnisgesetz

Heute wurde im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages über den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen beraten. Ich habe viel Kritik an den Vorschlägen, denn damit wird die Mitbestimmung gefährdet und die Rechte der Beschäftigten eingeschränkt. Hier muss die Bundesregierung dringend nachbessern. Das hat auch unsere Sachverständige, Marta Böning, vom DGB noch mal deutlich gemacht.

Eigentlich soll der Gesetzentwurf eine EU-Richtlinie umsetzen und den Wettbewerb zwischen zwei Unternehmen regeln, sprich er soll Industriespionage unterbinden. Das geplante Gesetz geht allerdings viel weiter. Schon die Definition eines Geschäftsgeheimnisses ist viel zu offen. Legt die EU-Richtlinie fest, dass ein „legitimes Interesse“ an einer Geheimhaltung bestehen muss, um etwas zu einem Geschäftsgeheimnis zu machen, so fehlt dieser Aspekt in dem Gesetzentwurf völlig. Auf diese Weise wird den Unternehmen die alleinige Deutungshoheit darüber eingeräumt, was ein Geschäftsgeheimnis ist und was nicht.

So werden Mitbestimmungsrechte beschnitten. Denn wenn Unternehmen vermeintliche Geheimnisse mit Vertraulichkeitsklauseln belegen, können Verstöße dagegen mit erheblichen finanziellen Sanktionen und mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Deshalb müssen bereits bestehende arbeitsrechtliche Regeln unbedingt Vorrang vor dem neuen Gesetz haben. Außerdem dürfen Fachkenntnisse und Berufserfahrungen der Beschäftigten nicht zum Geschäftsgeheimnis gemacht werden. Denn nur so bleibt ihre berufliche Mobilität gewahrt, wenn sie die Arbeitsstelle wechseln wollen.