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16.03.2018

Antrag: Entgeltdiskriminierung verhindern - Verbandsklagerecht einführen

Der Gender Pay Gap ist auch in diesem Jahr unverändert groß. Seit Januar ist nun das sogenannte Entgelttransparenzgesetz in Kraft. Aber es ist unwirksam, da nur wenige Frauen davon profitieren. Die betroffenen Frauen müssen auch weiterhin alleine den schwierigen Weg einer Klage gehen. Wir fordern daher ein Verbandsklagerecht für Betriebsräte, Gewerkschaften und anerkannte Verbände.

Die Bundesregierung lobt sich für ein Gesetz, das wirkungslos bleibt. Das Auskunftsrecht wird ins Leere laufen. Ebenso das Prüfverfahren, denn Betrieben ist es völlig frei gestellt, ob sie ihre Entgeltstrukturen auf Benachteiligungen überprüfen. Sie können, aber sie müssen nicht. Um geschlechtergerechte Bezahlung zu erreichen, muss konsequent nachgesteuert werden. Wir brauchen endlich ein wirksames Gesetz mit verbindlichen und zertifizierten Prüfverfahren.

Und ganz wichtig: wir brauchen ein Verbandsklagerecht, damit Frauen nicht weiterhin alleine den schwierigen Klageweg beschreiten müssen. Daher haben wir heute einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Denn viele Frauen, die von Lohndiskriminierung betroffen sind, schrecken häufig davor zurück, ihre Ansprüche gegenüber den Arbeitgeber_inen durchzusetzen. Fehlende finanzielle Mittel und die Tatsache, dass die Arbeitgeber_innen über größere Ressourcen an Zeit und Energie verfügt, erschweren den Frauen den Zugang zum rechtlichen Beistand zusätzlich. Auch prozessökonomische Gründe sprechen für dieses Vorgehen: Von einer diskriminierenden Entlohnungspraxis ist meist eine größere Anzahl von Frauen betroffen, so dass es sich als sinnvoll erweist, Rechts- oder Tatsachenfragen, die in einer Vielzahl von Fällen auftreten, in einem einzigen Verfahren zu klären.

Die Entgeltlücke darf nicht kleingeredet oder verharmlost werden. Eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Instituts (WSI) des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) zeigt, dass typische „Frauenberufe“ insgesamt schlechter bezahlt werden als „Männerberufe“. Wieso soll eine Altenpflegerin weniger verdienen als ein Techniker? Diese mittelbare Diskriminierung ist keine Lappalie. Sie ist schlicht und einfach ungerecht. Frauen haben mehr verdient, die Entgeltlücke muss geschlossen werden – dafür muss die neue Bundesregierung mehr tun als bisher. Die Einführung einer Verbandsklage und eines Gruppenverfahrens wäre ein wichtiger Schritt. Sonst begehen wir den Equal Pay Day nie am 1. Januar eines Jahres.

Antrag Entgeltdiskriminierung – Verbandsklagerecht