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29.01.2015

Antrag: Mehr Betriebsrätinnen und Betriebsräte braucht das Land!

In Deutschland ist die betriebliche Mitbestimmung ein hohes Gut. Auch der Gesetzgeber hat sich im Betriebsverfassungsgesetz eindeutig positioniert, denn dort steht: „Betriebsräte werden gewählt.“ Dennoch häufen sich in den letzten Jahren zunehmend Berichte, dass die Arbeit und die Wahlen von Betriebsräten behindert werden. Das geht gar nicht. Deshalb habe ich einen Antrag in den Bundestag eingebracht, denn die Beschäftigten brauchen mehr Schutz.

Die Ergebnisse einer vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in Kooperation mit betroffenen DGB-Gewerkschaften durchgeführten Studie zeigen: Arbeitgeber suchen teilweise massiv und hartnäckig die Errichtung von Betriebsräten zu verhindern. Und dies obwohl die Behinderung von Betriebsratswahlen verboten und unter Strafe gestellt ist.

Dabei ist die Mitbestimmung ein Modell, das sich bewährt hat. Für die Beschäftigten bedeutet sie Augenhöhe im Betrieb. Den Arbeitgebern bringt sie Akzeptanz, insbesondere auch bei schwierigen Entscheidungen. Mitbestimmung in den Unternehmen und Betrieben ist gelebte Partizipation und Demokratie. Und das ist seit Jahrzehnten ein breiter gesellschaftlicher Konsens. Doch wenn dieser Konsens brüchig wird, dann ist es an der Zeit, zu handeln.

Deshalb fordere ich meinem Antrag, dass aktive Beschäftigte einen besonderen Schutz erhalten müssen, wenn sie einen Betriebsrat gründen wollen. Denn gerade diese Anfangsphase ist häufig schwierig, Beschäftigte werden nicht selten bedroht, gemobbt oder gar gekündigt. Und das darf nicht sein. Außerdem sollen Betriebsräte, die nur eine befristete Stelle haben, automatisch übernommen werden und so den gleichen Schutz wie Auszubildende erhalten. Denn häufig werden Befristungen genutzt, um unliebsame Betriebsräte zu zerschlagen. Das ist nicht akzeptabel! Denn Betriebsratsarbeit braucht Kontinuität.

Wenn Betriebsräte nicht erwünscht sind, dann versuchen Arbeitgeber auf unterschiedliche Art und Weise, deren Arbeit zu boykottieren. Benachteiligungen und Schikane jeglicher Art sind aber Straftaten nach dem § 119 BetrVerfG. Doch sie werden in Deutschland kaum verfolgt. Das kann so nicht weitergehen, denn heute haben betriebsratsfeindliche Arbeitgeber selten etwas zu befürchten. Diese Straftaten müssen endlich verfolgt und geahndet werden. Es muss daher überprüft werden, welche strukturellen Defizite hier bestehen. Denn wenn Betriebsräte unter Druck gesetzt werden, dann ist das kein Kavaliersdelikt.

Die Autoren der WSI-Studie reden von der „Spitze des Eisbergs“. Aktiver Arbeitgeberwiderstand gegen die Gründung von Betriebsräten und aggressive Maßnahmen gegen bestehende Gremien seien bisher zwar nicht gängig in den deutschen Arbeitsbeziehungen. Die Ergebnisse der WSI-Umfrage zeigen aber auf, dass es sich hierbei um mehr als eine vernachlässigbare Randerscheinung handelt. Daher muss die Politik vorausschauend tätig werden. Die aktiven Beschäftigten brauchen mehr Schutz, denn wir brauchen mehr Demokratie in den Betrieben.

 

Antrag: Mehr Betriebsrätinnen und Betriebsräte braucht das Land

Rede: Betriebliche Mitbestimmung