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19.04.2018

Antrag: Soziale Teilhabe und Selbstbestimmung - statt Sanktionen und Ausgrenzung

Die Grundsicherung als letztes Netz muss die Menschen vor Armut schützen und selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen. Denn das Recht auf ein Leben in Würde steht allen zu. Aber viele Menschen sind bei Hartz IV von Sanktionen und damit von Kürzungen der Mindestsicherung betroffen. Diese Sanktionen wollen wir abschaffen und deshalb haben wir einen Antrag in den Bundestag eingebracht.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Gemeinsam mit dem Sozialstaatsgebot des Artikels 20 Absatz 1 begründet Artikel 1 des Grundgesetzes das individuelle Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums – auch in Phasen ohne oder mit nur unzureichendem Erwerbseinkommen. Dazu gehört neben der Deckung des „physischen Existenzminimums“ auch ein gewisses Maß an sozio-kultureller Teilhabe, beispielsweise auch ins Kino, Schwimmbad oder in einen Sportverein gehen zu können. Wenn Leistungen wegen Sanktionen gekürzt werden, dann wird eben diese Teilhabe eingeschränkt. Das darf nicht sein und deshalb wollen wir die Sanktionen abschaffen.

Es gibt auch keinen Nachweis, dass die Sanktionspraxis einen Beitrag zur nachhaltigen und langfristigen Eingliederung in den Arbeitsmarkt leistet. Im Gegenteil – mit der Bearbeitung der Sanktionen ist viel Personal beschäftigt. Dieses Personal steht nicht für die Beratung und Vermittlung zur Verfügung. Aber genau das wäre dringend nötig.

Arbeitssuchende brauchen passgenaue Unterstützung. Das bringt Menschen in Arbeit. Motivation, Anerkennung und Beratung helfen, Sanktionen und Gängelung durch die Behörden helfen aber nicht, sondern verhindern eine kooperative Zusammenarbeit. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe aber wäre wichtig. Denn die Gründe, warum Menschen langzeitarbeitslos werden, sind vielfältig. Unzureichende Qualifikation, Lebensalter, gesundheitliche und persönliche Probleme oder Auswirkungen aufgrund besonderer Lebensereignisse werden im Verlauf der Arbeitslosigkeit zu sogenannten Vermittlungshemmnissen. Gleichzeitig besteht ein struktureller Mangel an passenden Arbeitsplätzen. Die soziale und berufliche Integration funktioniert nur, wenn die individuellen Stärken und Fähigkeiten sichtbar und berücksichtigt werden. Notwendig sind Unterstützungsangebote, die wirklich zu den Menschen passen und Qualifikationen, die individuell auf sie zugeschnitten sind. Sanktionen braucht es dafür nicht.

Antrag: Soziale Teilhabe und Selbstbestimmung – statt Sanktionen und Ausgrenzung