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23.05.2012

Antrag: Subsidiaritätsrüge gegen Monti-II-Verordnung

Die Europäische Kommission hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, mit dem empfindlich ins Streikrecht der Mitgliedstaaten eingegriffen würde. Diesen Vorschlag, der als so genannte „Monti-II-Verordnung“ bekannt ist, halten wir für inhaltlich falsch und formal unzulässig – soziale Grundrechte wie das Streikrecht dürfen nicht relativiert werden. Wir haben daher gemeinsam mit der SPD einen Antrag eingebracht, der die formale Kritik in einer Subsidiaritätsrüge ausdrücken soll.

In Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 17/9475 wolle der Bundestag folgende Entschließung gemäß Protokoll Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon i. V. m. § 11 IntVG annehmen:

Der Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Ausübung des Rechts auf Durchführung kollektiver Maßnahmen im Kontext der Niederlassungsund der Dienstleistungsfreiheit (KOM(2012) 130 endg.) verletzt nach Auffassung des Deutschen Bundestages die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit gemäß Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon.

Begründung:

Ein Warnmechanismus für Streiks, wie er im vorliegenden Verordnungsvorschlag vorgesehen ist, ist nicht vereinbar mit der deutschen Tarifautonomie sowie mit dem Streikrecht, das sich aus Koalitionsund Vereinsfreiheit im Grundgesetz Artikel 9 Absatz 3 ergibt.

Dieser Warnmechanismus kann in Widerspruch stehen mit Artikel 153.5 AEUV, in dem das Streikrecht explizit ausgenommen wird für eine Kompetenz auf EU-Ebene. Zudem ist die rechtliche Grundlage von Artikel 352 AEUV umstritten, auf die sich die Kommission im Verordnungsvorschlag beruft.

Die deutschen Sozialpartner haben sich kritisch gegenüber dem Verordnungsvorschlag geäußert. Das Streikrecht ist ein politisch und rechtlich sensibles Thema, das in großer Einigkeit behandelt werden sollte.

Antrag