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09.01.2017

Antrag: Unternehmensmitbestimmung stärken – Grauzonen schließen

Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass rund 800.000 Beschäftigte von der Unternehmensmitbestimmung ausgeschlossen sind. Diese Zahlen sind bedenklich, denn von der Mitbestimmung profitieren beide Seiten – Beschäftigte und Arbeitgeber. Ich habe daher einen Antrag in den Bundestag eingebracht, denn die Schlupflöcher in den Mitbestimmungsgesetzen müssen geschlossen werden.

Unternehmen nutzen zunehmend gesetzliche Schlupflöcher und europäisches Recht, um sich der Mitbestimmung im Aufsichtsrat zu entziehen. Immer weniger Beschäftigte können so auf die Geschicke ihrer Unternehmen Einfluss nehmen. Das wollen wir Grüne mit diesem Antrag verhindern.

Wir fordern mit unserem Antrag, dass Schlupflöcher bei Stiftungskonstruktionen, Auslandsgesellschaften & Co. KGs, bei Kombinationen aus Kapitalgesellschaften und Kommanditgesellschaften, bei der Europäischen Gesellschaft und bei der Konzernzurechnung geschlossen werden. Und wir wollen Sanktionen für den Fall einführen, wenn das Drittelbeteiligungsgesetz oder das Mitbestimmungsgesetz von 1976 von Unternehmen nicht angewandt wird. Für alle Unternehmen sollen die gleichen Rahmenbedingungen gelten. Alle Beschäftigten von Unternehmen erhalten so die gleichen Rechte und werden an wichtigen Entscheidungen in ihrem Unternehmen beteiligt.

Die Mitbestimmungsrechte sind ein hohes Gut, denn zu einer funktionierenden Demokratie gehört die demokratische Teilhabe der Beschäftigten in Unternehmen. Die Mitbestimmungsgesetze dürfen nicht weiter umgangen oder schlicht missachtet werden. Und deshalb fordern wir die Bundesregierung mit unserem Antrag demnächst im Bundestag zum Handeln auf.

Antrag Unternehmensmitbestimmung