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24.11.2010

Arbeitnehmerfreizügigkeit ist nicht nur ein Problem der Leiharbeitsbranche

In einer Pressemitteilung machte Beate Müller-Gemmeke deutlich, dass sich die Bundesarbeitsministerin irrt, wenn sie mit Blick auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit 2011 einen Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche als Lösung des Problems verkauft. Ein Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche birgt die Gefahr, dass eine deutlich wichtigere Regulierung, nämlich das Prinzip „gleiches Geld für gleiche Arbeit“, vollständig in den Hintergrund gedrängt wird. In Wirklichkeit brauchen wir einen gesetzlichen Mindestlohn, eine konsequente Regulierung der Leiharbeit und einen Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche, der aber nur für verleihfreie Zeiten gelten darf.

Bundesministerin Ursula von der Leyen scheint keine Ahnung vom deutschen Arbeitsmarkt zu haben, wenn aus ihrer Sicht die Leiharbeitsbranche die einzige Branche ist, die ihr mit Blick auf die Arbeitnehmer-Freizügigkeit Sorgen mache. Der Niedriglohnsektor ist mittlerweile auf 21 Prozent angestiegen und die Lohnstruktur nach unten ausgefranzt. Der Einsatz von Leiharbeitskräften, auch aus den europäischen Nachbarstaaten, verschärft die Situation noch weiter. Aufgrund von Ignoranz und koalitionsinternen Grabenkämpfen konnte die Bundesregierung daran bisher nichts ändern.

Wir brauchen endlich einen gesetzlichen Mindestlohn, darüber hinausgehende branchenspezifische Mindestlöhne und eine konsequente Regulierung der Leiharbeit. Denn mit einem auf die Leiharbeitsbranche zugeschnittenen Mindestlohn sind die Probleme der Arbeitnehmerfreizügigkeit und vor allem des Lohndumpings in der Leiharbeit nicht gelöst. Damit werden die schlechte Entlohnung und die schlechten Arbeitsbedingungen nur zementiert. Der Leiharbeits-Mindestlohn würde das Equal-Pay-Prinzip vollständig verdrängen.

Wir fordern seit langem einen gesetzlichen Mindestlohn, die konsequente Anwendung des Equal-Pay-Prinzips und einen Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche, der aber nur in verleihfreien Zeiten gelten soll.

Die Bundesregierung darf sich nicht aufgrund der vermeintlich guten Arbeitsmarktdaten zurücklehnen und ausruhen. Es gibt noch genug zu tun. Sie muss die drängenden Probleme des Arbeitsmarkts in den Mittelpunkt ihrer Politik rücken, dafür sorgen, dass keine Belegschaften zweiter Klasse entstehen und die Belange der Beschäftigten ernst nehmen.