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27.06.2019

Auch Beschäftigte bei Ryanair brauchen starke Betriebsräte

Ryanair behindert die Wahl von Betriebsräten. Das kritisiere ich scharf. Im Bundestag wurden die gesetzlichen Regelungen verändert und Ryanair muss das jetzt endlich auch akzeptieren. Das deutsche Arbeitsrecht gilt auch für Ryanair! Und das bedeutet, die Beschäftigten von Ryanair haben das Recht auf starke Betriebsräte. 

Auch für die Luftverkehrsbranche gilt das deutsche Arbeitsrecht. Das sollte auch Ryanair so langsam begreifen, anstatt wiederholt Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten zu ignorieren. Auch Beschäftigte im Flugbetrieb haben das Recht auf einen Betriebsrat. Das wurde Ende letzten Jahres gesetzlich geregelt. Und deshalb darf sich Ryanair bei der Mitbestimmung nicht mit juristischen Tricks aus der Verantwortung stehlen.

Wenn ein Unternehmen wie Ryanair ernsthaft behauptet, keinen Betrieb in Deutschland zu haben, dann ist das völlig absurd. Falls diese Argumentation vor den Gerichten Bestand haben sollte, müsste die Bundesregierung schnellstmöglich eine gesetzliche Klarstellung auf den Weg bringen. Unser politisches Ziel ist eindeutig: Beschäftigte bei Ryanair brauchen starke Betriebsräte. Außerdem können Unternehmen langfristig nur gemeinsam mit ihren Beschäftigten erfolgreich sein.

Auch Beschäftigte bei Ryanair brauchen starke Betriebsräte