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11.02.2010

Bagatelldelikte sollen nicht zur sofortigen Kündigung führen

Die Kündigung eines Mitarbeiters durch den Sportartikelhersteller Erima, weil er einen Essensbon im Wert von 80 Cent an seine Lebensgefährtin weitergegeben hatte, beurteilt Beate Müller-Gemmeke in einer Pressemitteilung als völlig überzogen und unverhältnismäßig.

Es ist zu vermuten, dass die Firma den Mitarbeiter schon vor dem Vorfall entlassen wollte. Die richtige Antwort auf sein Fehlverhalten wäre eine Abmahnung und nicht eine fristlose Kündigung gewesen. Die Abgeordnete plädierte diese Woche in einer Rede vor dem Deutschen Bundestag dafür, gesetzlich festzulegen, dass Bagatelldelikte nicht sofort zu einer Kündigung sondern zu einer Abmahnung von Seiten des Unternehmens führen dürfen.

Neben den Grünen plädierten auch die SPD- und die Linksfraktion dafür, gesetzlich festzulegen, dass auf Bagatelldelikte zunächst eine Abmahnung folgen müsse. Die CDU/CSU und die FDP-Fraktion lehnten diese Gesetzesänderungen ab und wollten alles beim Alten lassen.