Inhalt

29.05.2019

Beschäftigung im Sozialen Arbeitsmarkt muss verlässlich sein!

Nachdem meine Kleine Anfrage die völlig absurde Zuweisungspraxis in Beschäftigungsverhältnisse des Sozialen Arbeitsmarkts offengelegt hat, wollte ich von der Bundesregierung in einer schriftlichen Frage mehr über die konkrete Ausgestaltung des Arbeitsvertrags und die Abberufung aus diesem erfahren. Die Antwort verdeutlicht einmal mehr, wie kompliziert und gleichzeitig fehlgeleitet die derzeitige Konstruktion der Arbeitsförderung ist.

Die Antwort zu meiner kleinen Anfrage hat gezeigt, dass die geförderten Arbeitsverhältnisse vom Jobcenter wie eine Maßnahme behandelt werden und es doppelte Zuweisungen mit Sanktionsandrohung gibt. Die Zuweisung ermöglicht es dem Jobcenter zudem, die Beschäftigten aus ihrem freiwillig abgeschlossenen Beschäftigungsverhältnis abzuberufen, um sie beispielsweise in andere Maßnahmen zu stecken. Unklar war mir dabei noch, was im Falle einer Abberufung mit dem Arbeitsvertrag passiert, der doch vorher von beiden Seiten freiwillig abgeschlossen wurde. Und wie das alles mit dem Arbeitsvertragsrecht zu vereinbaren ist.

In der Antwort der Bundesregierung heißt es, dass der Arbeitsvertrag erhalten bleibt. Allerdings  stellt das Jobcenter dann einfach die Förderung ein und gewährt den Vertragspartnern Sonderkündigungsrechte. Das ist eine Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses über die Hintertür und einfach nicht akzeptabel. Vor allem widerspricht das aus meiner Sicht ganz klar der Intention des Sozialen Arbeitsmarkts. Der muss vielmehr als echte Chance für die Geförderten ausgestaltet werden. Es darf nicht sein, dass die Beschäftigten einfach in eine andere Maßnahmen oder in ein unsicheres anderes Beschäftigungsverhältnis verschoben werden Die Beschäftigung muss ihnen Sicherheit bieten und die Aussicht, im Anschluss übernommen zu werden. Zuweisungen, Abberufungen und damit verbundene Sanktionen machen all das zunichte. Das darf es hier nicht geben!

Antwort der Bundesregierung: Arbeitsvertrag – Sozialer Arbeitsmarkt