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13.10.2011

Beschäftigtendatenschutz - Eingriffe in Grundrechte der Beschäftigten verhindern

Noch immer hat die Bundesregierung nicht erklärt, wie sie den Beschäftigtendatenschutz regeln möchte. Der Status quo zeigt dringenden Handlungsbedarf. Aber der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung im Frühjahr eingebracht hat und seither hinter verschlossenen Türen berät, bringt auch keine Verbesserung. Im Gegenteil: der Regierungsentwurf sät Zwietracht in den Betrieben und droht, mühsam erlangte Kompromisse ohne Not aufzukündigen. Die Beschäftigten schützt er keinesfalls. Völlig zu Recht kritisiert daher der DGB die Pläne von Bundesinnenminister Friedrich. Mittlerweile haben sich mehr als 3.000 Betriebsräte gegen die geplante Verschlechterung der Rechtslage ausgesprochen. Konstantin von Notz und ich erklären uns in einer Pressemitteilung solidarisch mit ihnen.

Wir begrüßen die Initiative der Betriebsräte und des DGB. Es wird höchste Zeit, dass sich breiter Widerstand gegen Friedrichs geplanten Grundrechteabbau im Beschäftigungsverhältnis formiert. Der Regierungsentwurf sät Zwietracht in den Betrieben und droht, mühsam erlangte Kompromisse ohne Not aufzukündigen. Die Beschäftigten schützt er keinesfalls.

Völlig zu Recht kritisieren die Betriebsräte die drohende Legalisierung einer bedauerlicherweise in vielen Betrieben eingerissenen missbräuchlichen Praxis im Umgang mit den Daten und Informationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen anlasslose Massen-Screenings ebenso wie uferlose Videoüberwachungen legalisiert werden. Pseudo- Einwilligungen von Bewerberinnen und Bewerbern sollen die Durchforstung von sozialen Netzwerken und Internet absichern; grenzenlose Konzerndatenübermittlungen zum Betriebsalltag werden.

Die DGB-Forderung „Lieber kein Gesetz als dieses“ ist deshalb nur konsequent. Der Reformdruck für den Erhalt der Rechte von Beschäftigten in einer digitalisierten Betriebswelt ist enorm.Wir brauchen einen Beschäftigtendatenschutz, der diesen Namen verdient. Wir wollen den Rückbau von Kontrolle und Überwachung in den Betrieben, einen Schutz von Bewerbenden vor massiver Durchleuchtung und einen effektiven internen betrieblichen Datenschutz. Hierzu haben wir ganz konkrete gesetzliche Vorschläge unterbreitet (Drs.-Nr. 17/4853).