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03.11.2010

Beschäftigtendatenschutz - Kritik ernst nehmen

In einer Pressemitteilung kritisierten Beate Müller-Gemmeke und Dr. Konstantin von Notz den aktuellen Gesetzesentwurf des Bundesinnenministers zum Beschäftigtendatenschutz. Der Entwurf weist viele Lücken auf und bietet für die Beschäftigten einen ungenügenden Schutz. Es scheint als hätte die Bundesregierung dem Druck der Unternehmen nicht Stand gehalten. Statt die Beschäftigten zu schützen, wurden eher die Belange der Unternehmen im Gesetzesentwurf berücksichtigt. Der von der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erarbeitete Gesetzesentwurf geht deutlich weiter und sorgt für einen angemessenen Schutz der Belange der Beschäftigten.

Effektiver Datenschutz sieht anders aus. Der Entwurf der Bundesregierung legalisiert anlasslose Rasterfahndungen ganzer Belegschaften. Kameras könnten in Zukunft in nahezu jeder Ecke von Betrieben aufgehängt werden, die Unsicherheit über mögliche Ausspähungen von E-Mails und Internet bliebe erhalten. Zudem ist der Entwurf ein unverständliches und bürokratisches Monstrum. Ausgerechnet dieser für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so wichtige Gesetzestext ist nicht einmal mehr für Juristen nachvollziehbar. So wird kein Vertrauen in den Schutz vor Überwachung am Arbeitsplatz geschaffen. Zu Recht kritisieren deshalb selbst unionsregierte Länder den Entwurf. Wir Grünen haben einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der die genannten Probleme löst und den berechtigten Forderungen der Bundesländer bereits Rechnung trägt. Unser Gesetz haben wir über die Sommerpause unter www.beschaeftigten-datenschutz.de online zur Diskussion gestellt, öffentlich mit Interessierten diskutiert und die berechtigten Kritikpunkte anschließend in den Gesetzesentwurf eingearbeitet. Im Gegensatz zur Bundesregierung fordern wir in unserem Gesetz u.a.:
Eine strikte Begrenzung der Videoüberwachung und eine klare Absage an den Einsatz von Kameras zur Verhaltens- und Leistungskontrolle von Beschäftigten.
Eine glasklare Regelung, dass bei einer geduldeten privaten Nutzung von E-Mails, Internet und Telefon im betrieblichen Kontext eine Inhaltskontrolle ausgeschlossen bleibt.
Eine Begrenzung der ausgeuferten Praxis betriebsinterner Rasterfahndungen („Screening“) auf konkrete Verdachtsfälle von Korruptionsstraftaten.
Erweiterte Mitspracherechte bei der Erarbeitung und Durchsetzung von beschäftigtendatenschutzrechtlichen Regelungen für Betriebsräte und betriebliche Datenschutzbeauftragte.
Unser Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, das Vertrauen der Beschäftigten in die Geltung und Durchsetzung ihrer Grundrechte am Arbeitsplatz zurückzugewinnen. Der Bundesregierung gelingt dies mit dem vorgelegten Entwurf bedauerlicherweise nicht.