Inhalt

27.04.2017

Bundesregierung weicht vom europäischen Datenschutzniveau ab

Mit der rasch fortschreitenden Digitalisierung nahezu aller Lebensbereiche gewinnt der Umgang mit persönlichen Informationen und Daten wirtschaftlich und politisch weiter an Bedeutung. Und deshalb wurde jahrelang die europäische Datenschutz-Grundverordnung verhandelt. Jetzt hat die Bundesregierung ihr Datenschutzrecht an die europäischen Vorgaben angepasst. Wir haben diese Reform abgelehnt, denn sie bleibt hinter dem europäischen Schutzniveau zurück. Und unsere Ablehnung haben wir mit einem Entschließungsantrag unterlegt, der auch wichtige Forderungen zum Beschäftigtendatenschutz enthält.

Die in der Datenschutz-Grundverordnung verankerten Öffnungsklauseln für die Mitgliedsstaaten dürfen nicht genutzt werden, um die europäischen Standards mit nationalen Umsetzungsgesetzen zu unterbieten, denn sie sind Ergebnis eines zum Teil hart errungenen politischen Kompromisses. Ziel der Anpassungen sollte es sein, sowohl die Bestimmungen der Grundrechte-Charta der Europäischen Union als auch die einschlägigen Artikel des Grundgesetzes zu verwirklichen und zugleich ein hohes, einheitliches Datenschutzniveau in der EU zu gewährleisten.

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierungen erfüllt diese Anforderungen jedoch nicht. Die Bundesregierung schlägt stattdessen Regelungen vor, mit denen Deutschland vom europäischen Datenschutzniveau abweicht. Anstatt die Grundsätze des Datenschutzes – Einwilligungsvorbehalt, Zweckbindung und Datensparsamkeit – konsequent umzusetzen, schränkt die Bundesregierung ausgerechnet die Betroffenenrechte gegenüber der europäischen Datenschutzgrundverordnung ein und fällt damit hinter das europäische Schutzniveau zurück.

Entschließungsantrag: Datenschutz