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12.12.2010

CGZP verliert Tariffähigkeit - Lohndrückerei in der Leiharbeit gestoppt

In einer Pressemitteilung begrüßte Beate Müller-Gemmeke das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, in dem der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit aberkannt wurde. Es tut gut zu wissen, dass Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter nun besser bezahlt werden müssen und die vermeintlich „christliche“ Schmutzkonkurrenz nun keine Rolle mehr spielt. Leider ist bisher unklar, welche Auswirkung das Urteil für die Entgelte in der Vergangenheit hat. Wir gehen aber davon aus, dass die Sozialkassen rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge nacherheben und die beschäftigten höhere Löhne einklagen können.

Wir begrüßen, dass das Bundesarbeitsgericht deutlich gemacht hat, dass Gewerkschaften, die mit Gefälligkeitstarifverträgen Löhne drücken, keinen Platz in der deutschen Gewerkschaftslandschaft haben. Gewerkschaften, die mangels Durchsetzungskraft nicht einmal dazu in der Lage gewesen wären, auch nur einem einzigen Unternehmen einen Tarifvertrag aufzuzwingen, verdienen diesen Namen nicht.

Die Unternehmen, die mit Hilfe der CGZP die Löhne gedrückt haben, erhalten nun eine teure Rechnung. Sie müssen voraussichtlich Sozialversicherungsbeiträge und eventuell auch Löhne in einem beträchtlichen Ausmaß nachzahlen, wenn die beschäftigten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer diese einklagen. Das ist die Konsequenz aus einem verantwortungslosen Verhalten gegenüber den Beschäftigten und den Wettbewerbern, die faire Löhne gezahlt haben.

Wir gehen davon aus, dass auch die Vergütungsregelungen in vergangenen Jahren, die sich auf Tarifverträge der CGZP bezogen, nichtig sind. Deswegen muss die Bundesregierung die Deutsche Rentenversicherung anweisen, unverzüglich mittels Betriebsprüfungen die Ansprüche der Beschäftigten vor der Verjährung zu schützen. Das ist ihre Pflicht und das ist sie den Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitern schuldig, die jahrelang für Hungerlöhne beschäftigt wurden.