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30.05.2011

CGZP war auch in der Vergangenheit nicht tariffähig

Wir begrüßen, dass das Arbeitsgericht Berlin in einem Beschluss klargestellt hat, dass sich die Aberkennung der Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)“ auch auf die Vergangenheit bezieht. Damit wurde erneut deutlich gemacht, dass es sich nicht lohnt, Pseudo-Gewerkschaften zu gründen und Arbeitgeber mit Billig-Tarifverträgen zu versorgen, erklärte Beate Müller-Gemmeke in einer Pressemitteilung.

Die Klarstellung des Arbeitsgerichts Berlin, dass die CGZP auch in der Vergangenheit nicht tariffähig war, ist zu begrüßen. Damit hat das Arbeitsgericht Berlin deutlich gemacht, dass Sinn und Zweck gewerkschaftlichen Handelns die Vertretung der Interessen der Beschäftigten ist. Diesen Zweck hat die CGZP nicht im geringsten erfüllt.

Pseudo-Gewerkschaften, die keine Durchsetzungsmacht gegenüber Arbeitgebern haben, keinen Betrieb lahm legen können und Tarifverträge zu Lasten der Beschäftigten abschließen, verdienen den Namen Gewerkschaft nicht.