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01.12.2014

Das Unterlaufen vom Mindestlohn ist kein Kavaliersdelikt

Heute warnte der CSU-Abgeordnete Peter Ramsauer vor „Rollkommandos des Zolls“, wenn zukünftig der Mindestlohn bei Minijobs kontrolliert wird. Das kann so nicht stehen bleiben. Damit wird die wichtige Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit verunglimpft. Natürlich sind effektive Kontrollen notwendig, um Mindestlöhne durchzusetzen. Ramsauer steht hier ganz klar auf der falschen Seite.

Zu den Äußerungen von Peter Ramsauer zur Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns und den Aussagen des Zolls, den gesetzlichen Mindestlohn ohne Verzögerung zu prüfen, erklärt Beate Müller-Gemmeke Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte:

Es ist völlig inakzeptabel, wenn CSU-Mann Ramsauer davor warnt, dass Millionen von Minijob-Arbeitgebern von „Rollkommandos des Zolls“ mit Kontrollen überzogen und kriminalisiert werden.
Damit diskreditiert er die wichtige Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und torpediert die Durchsetzung des Mindestlohns.

Wer den Mindestlohn nicht zahlt, begeht in den Augen Ramsauers lediglich ein Kavaliersdelikt. Im Gegenteil: Wer das tut, der handelt illegal und kann zu Recht mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 500.000 Euro belangt werden. Das kann gar nicht oft genug betont werden. Der gesetzliche Mindestlohn ist richtig und wichtig. Es arbeiten noch immer viel zu viele Menschen für Löhne, von denen sie nicht leben können. Jede Arbeit hat aber ihren Wert und muss entsprechend entlohnt werden.

Wir begrüßen es, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit sofort, ab dem 1.1.2015, den Mindestlohn kontrollieren wird. Fakt ist aber auch, dass weiterhin Kontrollpersonal fehlt und schon heute die Finanzkontrolle Schwarzarbeit an der Belastungsgrenze arbeitet. Wir werden heftig kritisieren, wenn das zu Lasten von Kontrollen anderer branchenspezifischer Mindestlöhne geht – beispielsweise in der Fleischbranche.

 

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