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15.02.2011

Deutsche Mitbestimmung darf nicht umgangen werden – Bundesregierung muss handeln

In einer Pressemitteilung betonte Beate Müller-Gemmeke, dass die Bundesregierung dafür sorgen muss, dass die Mitbestimmung in Deutschland nicht durch ausländische Rechtsformen umgangen werden darf. Dazu ist ein Gesetz notwendig, mit dem die Regeln der Mitbestimmung auch auf ausländische Gesellschafts- und Mischformen übertragen werden. Die vergangene Wirtschafts- und Finanzkrise hat gezeigt, dass die deutsche Mitbestimmung ein bewährtes Modell ist. Es kann nicht sein, dass manche Unternehmen die Mitbestimmung untergraben.

Gerade in der Wirtschaftskrise hat es sich gezeigt, dass die deutsche Mitbestimmung als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden muss. Nur durch das gemeinsame Bestreben und Handeln von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden konnte Deutschland die Krise gut überstehen.

Deshalb muss die Gesetzeslücke geschlossen werden. Die Bundesregierung muss verhindern, dass immer mehr Unternehmen sich den Regeln der deutschen Unternehmensmitbestimmung entziehen, unabhängig davon ob ein Unternehmen eine deutsche oder ausländische Rechtsform gewählt hat.

Ein „Erstreckungsgesetz“ ist notwendig und dies ist auch laut einem Gutachten, das die Hans-Böckler-Stiftung in Auftrag gegeben hat, europarechtskonform. Bereits die wissenschaftlichen Mitglieder der Biedenkopf-Kommission hatten eine gesetzliche Regelung für den Fall empfohlen, dass die Zahl der Unternehmen die die deutsche Mitbestimmung umgehen signifikant steigt.

Laut einer Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung gab es im Januar 2006 insgesamt 17 größere Unternehmen mit ausländischer Rechtsform, die sich der Mitbestimmung entzogen haben. Ende Oktober 2010 waren es bereits 43 Unternehmen. Sechzehn davon waren Niederlassungen ausländischer Unternehmen in Deutschland und die übrigen 27 haben die Form einer Kommanditgesellschaft mit einem ausländischen Komplementär.