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29.11.2014

Effektive Kontrollen – Fehlanzeige beim gesetzlichen Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn kommt zwar, aber ob er tatsächlich überall angewendet wird, ist mehr als fraglich. Denn die Finanzkontrollen Schwarzarbeit (FKS), die ab 1.1.2015 auch die Einhaltung des Mindestlohns kontrollieren muss, ist personell noch schlechter aufgestellt als öffentlich bekannt. Das ist das Ergebnis einer Kleinen Anfrage zur Personalplanung bei der FKS, die ich an die Bundesregierung gestellt habe.

Aktuell verfügt die FKS nach Angaben der Bundesregierung über 6.869 Planstellen, von denen jedoch fast zehn Prozent, nämlich 600 Stellen, nicht besetzt sind. 1.600 neue zusätzliche Stellen will die Bundesregierung bei der FKS schaffen, um den Kontrollaufgaben für den gesetzlichen Mindestlohn gerecht zu werden. 320 Beschäftigte im mittleren und gehobenen Dienst bekommt die FKS jedoch erstmals erst zum 1. August 2015 – bis 2019 sollen dann pro Jahr weitere 320 hinzukommen.

Gleichzeitig gibt die Bundesregierung zu, dass jährlich durchschnittlich drei Prozent des Personals altersbedingt oder aus anderen Gründen ausscheidet. Auch wenn in den kommenden fünf Jahren also pro Jahr 320 Dienstposten bei der FKS neu besetzt werden, reicht das nicht aus. Denn gleichzeitig werden rund 190 Stellen jährlich altersbedingt vakant. Das heißt konkret, am Ende wird das Personal der FKS tatsächlich nur um rund 130 Stellen jährlich aufgestockt. Die 1.600 neuen Stellen sind nichts anderes als leere Versprechungen, denn die werden nicht einmal bis 2019 erreicht.

Schon heute arbeitet die Finanzkontrolle Schwarzarbeit an ihrer Belastungsgrenze. Aber gerade wenn der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wird, sind effektive Prüfungen und eine hohe Kontrolldichte notwendig. Dafür ist die Personaldecke aber schlicht zu gering. Das öffnet Tür und Tor für Tricksereien, unbezahlte Mehrarbeit oder Scheinselbstständigkeit, um den gesetzlichen Mindestlohn zu unterlaufen. Zudem gibt es zwei neue Verordnungen aus dem Bundesfinanzministerium, dass die Arbeitgeber in bestimmten Branchen nur die Dauer der geplanten Arbeitszeit erfassen müssen. Das ist nichts anderes als eine Einladung, die Arbeitszeit von Beschäftigten falsch zu erfassen und das erschwert der FKS die Kontrollen in unverantwortlicher Weise. Alles zusammen kann ich nur als fahrlässig bezeichnen.

Wenn es die Regierung ernst meint mit dem Mindestlohn, dann muss sie auch effektive Kontrollen garantieren – alles andere geht zu Lasten der Beschäftigten. Und das wäre ein Skandal!

 

Kleine Anfrage: Personalplanung bei der FKS

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