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07.07.2016

Endlich gilt: „Nein-heißt-Nein“

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Die Reform des Sexualstrafrechts war über zwei Jahre hart umkämpft – vor über einem Jahr haben wir als grüne Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf eingebracht. Die Ausdauer hat sich gelohnt: Nun haben wir den Kampf gewonnen. „Wir“ bedeutet viele Frauenverbände und engagierte Frauen. Als das Ergebnis „einstimmig“ nach der Abstimmung von „Nein-heißt-Nein“ verlesen wurde, stand der gesamte Bundestag auf und applaudierte. Das ging unter die Haut – so etwas habe ich bisher im Bundestag noch nicht erlebt.

 

Das Sexualstrafrecht hatte bisher empfindliche Lücken. Viele Fälle von sexuellen Übergriffe wurden nicht als Sexualdelikte erfasst. Grund dafür war, dass die Gegenwehr und nicht der entgegenstehende Wille der Frau entscheidend war. Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe und der Deutsche Juristinnenbund haben über hundert Fälle dieser Art zusammengestellt und so auf den dringenden Handlungsbedarf aufmerksam gemacht. Zudem musste ein Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen umgesetzt werden.

 

Die Grüne Bundestagsfraktion hat darauf als Erste reagiert. Bereits im Sommer 2014 haben wir die Bundesregierung mit einem Antrag dazu aufgefordert, ein Gesetz vorzulegen. Doch die Bundesregierung blieb tatenlos. Daraufhin haben wir Grüne im Juli 2015 selbst einen dementsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, in dem wir die Reform des Tatbestandes der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung § 177 Strafgesetzbuch vorschlugen, denn die Lücken bei der Verfolgbarkeit von sexuellen Übergriffen lagen vornehmlich mit den hohen Hürden dieses Tatbestandes zusammen. Nach bisheriger Rechtslage lag ein Sexualdelikt nach § 177 StGB nur vor, wenn der Täter Gewalt anwandte, mit Gefahr für Leib oder Leben drohte oder eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzte. Selbst wenn der Täter wusste, dass die andere Person den Sex nicht wollte, handelte es sich jedenfalls rechtlich nicht um eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung. Ein „Nein“ des Opfers reichte nicht aus, um eine Strafbarkeit zu begründen. Dies wollten wir mit unserem Gesetzentwurf ändern.

 

Im Anschluss an unseren Gesetzentwurf versuchte die Bundesregierung, das Problem durch eine Mini-Reform zu „lösen“. Das Bundesjustizministerium hat ein Reformprojekt vorgelegt, in dem lediglich Einzelfälle geregelt wurden. Der Widerstand gegen die Neuausrichtung des Sexualstrafrechtes war vor allem bei der CDU/CSU schwer zu brechen. Doch im Laufe des parlamentarischen Verfahrens konnten wir auch die Koalitionsfraktionen endlich davon überzeugen, dass der erkennbare entgegenstehende Wille das einzig relevante Kriterium sein darf, wenn es um die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung geht. Nun stehen alle Fraktionen hinter unserem Gesetzentwurf und unserer Forderung „Nein heißt Nein“.