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28.11.2014

Entschließungsantrag: 1 Milliarde für Flüchtlinge und Kommunen

Ja-Abstimmung Mehr als 200.000 Flüchtlinge werden sich allein in diesem Jahr nach Deutschland retten. Die grüne Bundestagfraktion schlägt in dieser Situation eine flüchtlingspolitische Kraftanstrengung vor. Ganz konkret haben wir im Rahmen der Haushaltsberatungen in dieser Woche ein Gesamtpaket zur Hilfe für Asylsuchende und zur Unterstützung der Kommunen bei der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen in Höhe von eine Milliarde Euro beantragt.

Steigende Flüchtlingszahlen sind angesichts fortdauernder Krisen und Kriege (wie in Syrien und im Irak) nicht wirklich überraschend. Diese Entwicklung ist seit längerer Zeit absehbar und wird sich aller Voraussicht nach in den kommenden Jahren fortsetzen. Die Bundesregierung hat es jedoch versäumt, rechtzeitig und mit Weitblick die Initiative zu ergreifen, um Deutschland auf die notwendige Flüchtlingsaufnahme vorzubereiten. Die Länder und Kommunen stehen aber wegen den steigenden Flüchtlingszahlen vor großen Herausforderungen. Sie brauchen dabei dringend die Unterstützung des Bundes. Gleichzeitig setzen sich vor Ort viele Ehrenamtliche intensiv und kreativ für das Wohl der Flüchtlinge ein. Auch sie brauchen Unterstützung. Konkret fordern wir einerseits verbesserte Hilfsangebote für Schutzsuchende, beispielsweise den Zugang zu Integrationskursen, den Ausbau von Beratungsangeboten und insbesondere bessere Betreuung von traumatisierten Flüchtlingen, aber auch die Unterstützung der vor Ort ehrenamtlich Aktiven. Vor allem müssen auch die Kommunen finanziell entlastet werden. Ein zentraler Punkt dabei ist, dass die Flüchtlinge aufgrund des Asylbewerberleistungsgesetzes nur eine medizinische Minimalversorgung erhalten und die Kommunen in den ersten vier Jahren des Aufenthaltes von Asylsuchenden für die Gesundheitskosten allein aufkommen müssen. Dies führt dazu, dass beispielsweise ohne Impfungen Krankheiten unnötig auftreten beziehungsweise lange verschleppt werden, was das Leid der Menschen, aber auch den späteren medizinischen Behandlungsaufwand vergrößert. Auch Flüchtlinge brauchen eine menschenwürdige Gesundheitsversorgung. Die Regierungsfraktionen im Bundestag haben diesen Antrag abgelehnt. Gleichzeitig hat die Bundesregierung dem Bundesrat finanzielle Entlastung für die Länder in Aussicht gestellt, aber nur wenn der Bundesrat den Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Freizügigkeitsgesetzes zustimmt. Das ist ganz klar ein unmoralisches Angebot, das die flüchtlingspolitische Kraftanstrengung der Länder und Kommunen und die Situation der Flüchtlinge ignoriert. Für die Grünen in den Ländern ist oberstes Ziel, die humanitäre Situation der Flüchtlinge zu verbessern. Deshalb gab es keine andere Möglichkeit als zuzustimmen, auch wenn die grün-regierten Länder sich nicht mit ihrer Forderung nach Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes durchsetzen konnten. Immerhin wurden für die Länder und Kommunen je 500 Mio. Euro für die Jahre 2015 und 2016 für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen erstritten. Vor allem ist es den Grünen zu verdanken, dass diese Mittel mit der Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge in den Ländern verknüpft sind. Wir nehmen die Bundesregierung beim Wort und fordern, dass der Gesetzentwurf hierzu bald auf den Weg gebracht wird. Die Gesundheitskarte muss zeitnah die unzureichende gesundheitliche Akut- und Notfallversorgung ablösen. Dennoch bleiben wir dabei – wir wollen das Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen. Auch das ebenfalls im Bundesrat verabschiedete Gesetz zur Einschränkung der EU-Freizügigkeit bewerten wir Grünen als politisch und rechtlich falsch. Wir halten das Gesetz weiterhin nicht für vereinbar mit EU-Recht. Eine endgültige Klärung hierzu muss durch Gerichte erfolgen. Wir Grüne werden eine juristische Überprüfung mit unseren Fraktionen im Bundestag und im Europaparlament unterstützen. Dies wurde von grün mitregierten Länder im Bundesrat auch durch eine Protokollerklärung zum Ausdruck gebracht.

 

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Entschließungsantrag Flüchtlingspolitik