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26.05.2011

Entschließungsantrag: Kontrolle der Leiharbeit ist halbherzig

Jetzt wurde endlich auch die Kontrolle in der Leiharbeit neu geregelt. Die neue Lohnuntergrenze wird von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrolliert – das begrüße ich. Die neue „Drehtürklausel“ ist bei der Bundesagentur für Arbeit angegliedert – das kritisiere ich. Der Gesetzentwurf verhindert an manchen Stellen effektive Kontrollen. Der Schutz von Leiharbeitskräften und echte Regulierungsbemühungen sehen anders aus. Deshalb haben wir uns enthalten und einen Entschließungsantrag eingebracht.

Im März 2011 haben die Regierungsfraktionen eine Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Deutschen Bundestag verabschiedet, um angeblich den Missbrauch in der Leiharbeitsbranche zu verhindern. Kern der Reform sind die so genannte Drehtürklausel, die als Reaktion auf den Schlecker-Skandal eingeführt wurde, und eine Lohnuntergrenze für die Leiharbeitsbranche. Die Drehtürklausel soll verhindern, dass gekündigte Stammbelegschaften anschließend wieder als Leiharbeitskräfte zu niedrigeren Löhnen angestellt werden können. Die Lohnuntergrenze verhindert Lohndumping durch aus dem Ausland überlassene Leiharbeitskräfte und verbessert den Schutz der Leiharbeitskräfte in verleihfreien Zeiten. Tatsächlich verbessert die halbherzige Reform die Situation der Leiharbeitskräfte aber kaum und muss daher als Placebo-Reform bezeichnet werden.

In einem zweiten Schritt hat nun die Bundesregierung eine ergänzende Gesetzesinitiative zur Kontrolle des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in den Bundestag eingebracht. Die Kontrolle der Lohnuntergrenze wird auf die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls übertragen. Zudem wird eine Meldepflicht für Entleihunternehmen eingeführt, die Leiharbeitskräfte von Verleihunternehmen aus dem Ausland beschäftigen. Alle diese Maßnahmen sind positiv zu bewerten.

Problematisch ist aber, dass die die Kontrolle der neu eingeführten Drehtürklausel bei der BA angesiedelt wird. Der Gesetzesentwurf enthält somit keine Neuordnung der Kontrollaufgaben zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der FKS, obwohl die BA dies angeregt hatte, damit sich die Bundeagentur für Arbeit auf die Vermittlung konzentrieren kann. Dies wäre auch aus unserer Sicht sinnvoll, denn die FKS hat deutlich mehr Ermittlungsbefugnisse und zudem mehr Erfahrung bei Kontrollen in Betrieben. Die Bundesagentur für Arbeit befindet sich auch in einem Zielkonflikt, der effektive Kontrollen erschwert. Einerseits ist die BA aufgrund ihrer Vermittlungstätigkeit auf eine gute Zusammenarbeit mit den Leiharbeitsunternehmen angewiesen. Andererseits soll sie die Leiharbeit kontrollieren. Das widerspricht sich.

In der Konsequenz haben wir uns bei der Abstimmung enthalten und in einem Entschließungsantrag unsere Position zum Ausdruck gebracht. Wir fordern, dass das Personal der FKS zur Kontrolle der Lohnuntergrenze realistisch aufgestockt wird und zwar noch in diesem Jahr. Zudem wollen wir eine Übertragung zahlreicher Kontrollaufgaben von der BA auf die FKS. Insbesondere auch die Kontrolle der ordnungsgemäßen Eingruppierung der Leiharbeitskräfte in Entgeltgruppen und die Prüfung, ob Leiharbeitsunternehmen überhaupt mittels Tarifverträge vom Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ abweichen dürfen, müssen auf die FKS übertragen werden. Nur so können effektive Kontrollen der Leiharbeitsbranche sichergestellt werden.

 

Kompletter Antrag

Bundestagsrede