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09.03.2016

Entsenderichtlinie: Kleiner Schritt in die richtige Richtung

Es gibt erste Informationen seitens der Europäischen Kommission zur geplanten Revision der Entsenderichtlinie. Es ist ein kleiner Schritt. Das reicht aber nicht aus, um entsandte Beschäftigte besser zu schützen. Aus meiner Sicht müssten tarifliche Regelungen auch auf europäischer Ebene gestärkt werden.

Der Entwurf der Europäischen Kommission zur Neufassung der Entsenderichtlinie ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Auch wenn der Entwurf hinter den Ankündigungen von Jean-Claude Juncker weit zurückbleibt. Junker wollte „gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ ab dem ersten Tag schaffen. Das ist nur sehr eingeschränkt gelungen.

Die Kommission hat es versäumt, Subunternehmer-Ketten zu verhindern und klare Vorgaben zu machen, mit denen Arbeitsausbeutung wirkungsvoll verhindert werden kann. Notwendig sind wirkungsvolle Arbeitskontrollen, um den Missbrauch von Entsendungen zu verhindern. Weder in Deutschland, noch in den meisten andern EU-Mitgliedsländern sind die Kontrollen ausreichend, denn dazu fehlt ausreichend Personal bei den Kontrollbehörden.

Wir begrüßen, dass entsandte Beschäftigte nach zwei Jahren mit heimischen Beschäftigten gleichgestellt werden. Bis zu ihrer völligen Gleichstellung sollen sie auch einen Anspruch auf alle den heimischen Beschäftigten zustehenden Zulagen haben. Das wäre eine Verbesserung für die entsandten Beschäftigten. Diese Regelung lässt aber noch Interpretationsspielraum zu. Wenn am Ende nur der Mindestlohn in das Gleichstellungsgebot einbezogen wird, wäre die Revision der Entsenderichtlinie ein Flopp. Richtig wäre, wenn tarifliche Regelungen zukünftig auch für entsandte Beschäftigte gelten würden. Nur so wird der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ tatsächlich umgesetzt und nur so würde gleichzeitig die Tarifautonomie in den Mitgliedsländern gestärkt.

Überhaupt nicht nachvollziehbar ist es, dass die Richtlinie von der Kommission dem Bereich Binnenmarkt zugeordnet wurde. Das ist der Grund, warum die europäischen Sozialpartner vor der Veröffentlichung der Richtlinie nicht konsultiert wurden. Das widerspricht dem Vorhaben von Kommissionspräsident Juncker, die Sozialpartner und die sozialen Rechte in der EU zu stärken.

 

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