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26.03.2010

Enttäuschung über Entschließung des Bundesrates zur Zeitarbeit

Zur Entschließung des Bunderats erklärt Beate Müller-Gemmeke in einer Pressemitteilung, dass der Prüfauftrag an die Bundesregierung nichts Neues sei und dem Missbrauch in der Zeitarbeitsbranche weiterhin tatenlos zugesehen wird.

Die Entschließung des Bundesrates zur Zeitarbeit ist ein Armutszeugnis für die von der CDU regierten Bundesländer. Sie haben den richtungsweisenden Antrag zur Begrenzung der Zeitarbeit, der von Rheinland-Pfalz und Bremen eingebracht wurde, weichgespült. Herausgekommen ist ein Entschließungsantrag, der das Papier nicht wert ist, auf dem er steht. Er wurde von der CDU geführten Landesregierung in Nordrhein-Westfalen eingebracht.

Der Entschließungsantrag enthält lediglich einen Prüfauftrag an die Bundesregierung, mit klarem Bekenntnis zur Zeitarbeit. Dies ist nichts neues. Die Bundesregierung prüft seit sie im Amt ist und schaut dem Missbrauch in der Zeitarbeitsbranche tatenlos zu.

Dies wurde nochmal durch die heutige Debatte zur Zeitarbeit im Bundestag deutlich. Debattiert wurde der elfte Bericht der Bundesregierung zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Er sollte eigentlich die Entwicklung in der Zeitarbeit beschreiben und soziale und beschäftigungspolitische Probleme aufdecken. Fehlanzeige: im Bericht wurden Fakten verharmlost und alarmierende Ergebnisse anderer Forschungsinstitute und Studien unter den Tisch gekehrt.

Rheinland-Pfalz und Bremen wollten, dass die Bundesregierung die Zeitarbeit begrenzt, die Geltung des Prinzips „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ nach einer kurzen Einarbeitungszeit verbindlich festgeschrieben wird, das sogenannte Synchronisationsverbot wieder eingeführt und die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung begrenzt wird.

Hätte sich der Antrag im Bundesrat durchgesetzt, wären vergleichbare Fälle wie bei Schlecker unmöglich geworden. Das wäre in unserem Sinne gewesen und hätte unseren Positionen aus dem Antrag „Zeitarbeitsbranche regulieren – Missbrauch bekämpfen“ entsprochen, den wir Anfang des Jahres in den Bundestag eingebracht haben.